Hallo,

ich hab beim Datenschutzbeauftragten des Landes angefragt, bis jetzt noch keine Antwort.

Ich hab aber in der Zwischenzeit erfahren das Mitglieder des Heimatvereins mehrfach auf dem Grundbuchamt für Recherchen waren. Ist die Einsicht in Grundbücher des Ortes und die Veröffentlichung der Hauseigentümer Rechten? Einsicht wurde dem Heimatverein gewährt, diese Information habe ich telefonisch direkt von den Mitarbeitern des Grundbuchamtes bekommen.

Laut Grundbuchverordnung nur Einsicht bei berechtigtem Interesse!

erstellen einer Ortschronik = berechtigtes Interesse???

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