Nein grundlos kommt er nicht. In der Nähe wohnt sie eher nicht. Sie hat mir es geliehen weil mein alter kaputt ist und ich nicht die kohle habe einen neuen zu kaufen. also brauche ich von ihr ein schriftstück indem steht das mir das gerät auf grund eines defektes meines alten fernsehrs nur geliehen wurde. dazu lege ich noch den kaufbeleg bei und er käse ist gegessen?!
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Ja er gehört nachweislich meiner Mutter. Sie steht wie oben schon geschrieben als Käuferin auf dem Kaufbeleg. Bei mir steht er nur aber er gehört mir nicht. Ist nur ausgeliehen ;-)