Man bekommt wenn man verzichtet einen "Zinsbonus" meist von 1-2%...

Die sind auch auf die Jahre meist schon im effektiven Zinssatz miteinberechnet... Für deine zuteilung musst du aber die bewertungszahl erreichen, dh bestimmte zeit laufen lassen und es spielt auch rein wie du einzahlst etc...

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Ich würde sagen er, weil er zwar ein Wohnrecht hat aber nicht das recht mutwillig mit der Wohnung umzugehen wie er möchte... Es ist ja schließlich nicht seine Wohnung... Ich bin aber kein Experte, Vielleicht hilft diese Seite http://www.frag-einen-anwalt.de/mobilefea_view.asp?topic=47009&ccheck=1

Punkt 2: 2.) Wer muss die Instandhaltungskosten der Wohnung tragen?

Wer die Instandhaltungsmaßnahmen zu tragen hat, ergibt sich eindeutig aus dem Gesetz. Gem. § 1041 S.1 BGB hat der Nießbraucher, also Ihre Mutter, für den Erhalt der Sache zu sorgen. Hiervon sind gem. § 1041 S.2 BGB auch Ausbesserungen und Erneuerungen umfasst, soweit Sie der gewöhnlichen Erhaltung der Sache dienen. Hierzu gehören insbesondere die von Ihnen angesprochenen notwendigen Maßnahmen an Wasserhahn, Boiler, etc (vgl. etwa BGH NJW-RR 2003, S. 1290).

Im Ergebnis ist somit Ihre Mutter von Gesetzes wegen zur Kostentragung verpflichtet.

--> hier Ist die Mutter die mit Wohnungsrecht

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Oben rechts in Facebook auf Konto--> Kontoeinstellungen--> dann erscheint einstellungen mein konto und dann kannst du oben auswählen "einstellungen, netzwerke, benachrichtigungen ..."--> hier klickst du benachrichtigungen an und dann entmarkierst du die felder für die du benachrichtigst wirst

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Das waren 5 Jahre!Bist ja bald am Ende des Schuljahres und somit im 5ten Jahr.

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