Ich würde sagen er, weil er zwar ein Wohnrecht hat aber nicht das recht mutwillig mit der Wohnung umzugehen wie er möchte... Es ist ja schließlich nicht seine Wohnung...
Ich bin aber kein Experte,
Vielleicht hilft diese Seite
http://www.frag-einen-anwalt.de/mobilefea_view.asp?topic=47009&ccheck=1
Punkt 2:
2.) Wer muss die Instandhaltungskosten der Wohnung tragen?
Wer die Instandhaltungsmaßnahmen zu tragen hat, ergibt sich eindeutig aus dem Gesetz. Gem. § 1041 S.1 BGB hat der Nießbraucher, also Ihre Mutter, für den Erhalt der Sache zu sorgen. Hiervon sind gem. § 1041 S.2 BGB auch Ausbesserungen und Erneuerungen umfasst, soweit Sie der gewöhnlichen Erhaltung der Sache dienen. Hierzu gehören insbesondere die von Ihnen angesprochenen notwendigen Maßnahmen an Wasserhahn, Boiler, etc (vgl. etwa BGH NJW-RR 2003, S. 1290).
Im Ergebnis ist somit Ihre Mutter von Gesetzes wegen zur Kostentragung verpflichtet.
--> hier Ist die Mutter die mit Wohnungsrecht