Sorry, jetzt hab ich in der Hektik meine ausführlichen Fragen vergessen, hereinzukopieren^^

Ganz wichtig ist mir die zweitletzte Frage:

Hallo zusammen,

ich hab ein sehr dringliches Problem mit dem netten Beitrags"Service". 

Ich hab schon über deren Kontaktformular eine Nachricht geschickt, aber nun befürchte ich, nicht schnell genug Antwort zu bekommen. Die Frist endet bereits am Montag! 

Und telefonieren kann ich zur Zeit nicht. 

Am besten kopier ich euch mal meine Mail an die hier herein, damit ihr genaueres wisst. Da stehen ja die wichtigsten Punkte drin, und ihr wisst auch direkt, was ich denen geschrieben hab:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe von Ihnen eine Mahnung mit Ankündigung zur Zwangsvollstreckung bekommen, sollte ich nicht den Mahnbetrag von 25,50€ bis zum 03.09.2018 bezahlen. 

Dabei geht es um den Zeitraum vom 11.2016 - 11.2016.

Ich bin jedoch für diesen Zeitraum befreit.

Das Schreiben habe ich leider erst heute lesen können, da ich an mehreren schweren chronischen Krankheiten leide, und mich aufgrunddessen häufig im Krankenhaus befinde. 

Ich bitte Sie um kurzfristige Bearbeitung, da die Zahlungsfrist bereits am Montag endet.

Am 19.07.2018 habe ich denn Antrag auf Befreiung gestellt, der mir auch von Ihnen mit Schreiben vom 13.08.2018 bestätigt wurde.

Jedoch fälschlicherweise erst ab dem 01.12.2017, was mir leider erst jetzt aufgefallen ist. 

Meine eingereichten Unterlagen bestanden aus der üblichen Befreiungsbescheinigung für den Zeitraum vom

01.06.2018 - 30.11.2018 sowie aus einem Schreiben vom Jobcenter mit Datum vom 29.05.2018 (mit Unterschrift des Sachbearbeiters) zur Vorlage bei Ihnen.

In diesem wird bestätigt, dass ich seit dem 25.05.2015 durchgehend bis laufend ALG II bekomme. 

Bevor ich Ihnen dieses zugesandt habe, fotografierte ich es ab, so dass ich Ihnen hiermit das Schreiben als .jpg-Datei angehängt zusenden kann.

Dieses Schreiben habe ich vom Jobcenter bekommen, da es damals Probleme mit der Weiterbewilligung ab dem 11.2016 gab.

Deshalb habe ich dort persönlich vorgesprochen. Nach Klärung des Problems habe ich von meinem Sachbearbeiter dieses Schreiben, statt einzelne Befreiungsbescheinigungen für die jeweiligen Zeiträume (somit natürlich auch der Zeitraum 11.2016 - 11.2016), zur Vorlage bei Ihnen mitbekommen. 

Es ist also auch nicht möglich, dass Sie dieses Schreiben nicht erhalten haben, da ich für die Zeit bis zum 31.05.2018 sonst keine üblichen Befreiungsbescheinigungen erhalten habe, Sie mich aber ab dem 01.12.2017 befreit haben.

Bitte schicken Sie mir eine kurze Bestätigung, ob sich die Sache damit erledigt hat!

Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Hilfe, und verbleibe 

mit freundlichen Grüßen, 

Svenja D*****"

Ich weiß nicht, was ich noch machen könnte, um die Zwangsvollstreckung zu verhindern, falls sich heute nicht noch rechtzeitig ein Mitarbeiter drum kümmert. 

Habt ihr eine Idee? Soll ich einfach nochmal schreiben? Über ein anderes Kontaktformular oder an info@rundfunkbeitrag.de?

Ich hab schon überlegt zu meiner Mutter zu fahren, um dort zu telefonieren. Da könnte ich sogar faxen. Aber eigentlich geht es mir gesundheitlich noch zu schlecht, um überhaupt das Haus zu verlassen. 

Eher schon Montag, oder wäre das schon zu spät?

Falls das alles erfolglos bleibt, sollte ich einfach erstmal bezahlen, um Schlimmeres zu verhindern? 

Bekomme ich nach Klärung das Geld zurück erstattet?

Und sollte ich gegen deren Bescheid Widerspruch einlegen, weil die mich ja erst ab dem 12.2017 befreit haben?

Ich bin schon völlig verzweifelt und wäre euch wirklich sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könntet!! 

...zur Antwort
Apotheke hat nicht wie vereinbart geliefert. Wie soll ich reagieren?

Hallo ihr Lieben,

obwohl es mir letzten Freitag nicht so gut ging, bin ich trotzdem zu meinem Neurologen geschlichen. Ich brauchte neue Rezepte, vor allem weil ja Pfingsten war, musste ich meine Medikamente unbedingt auffüllen.

Die Apotheke hatte nur eins vorrätig, die restlichen 3 sollten mir ca um 18uhr zugestellt werden. Wie es ja so üblich ist.

Passte mir zwar nicht so in den Kram, aber was soll's. Doch dann machte die Apothekerin den Vorschlag, entweder die Medikamente beim Nachbarn zu hinterlegen oder, noch besser, einfach in den Briefkasten zu werfen.

Damit war ich voll und ganz einverstanden, und sagte noch etwas wie "dann muss ich ja nicht Punkt 18uhr Zuhause sein"

Danach traf ich noch einen Freund und es ergab sich so, dass ich erst am Samstag um ca 22uhr wieder zuhause war. Gerne wäre ich länger geblieben, aber auch die anderen Medikamente waren nun längst aufgebraucht. Also schnell ab nach Hause.

Und dann der Schock: an meinem Briefkasten (ja ausgerechneit dort!!) klebte ein Zettel mit meinen Namen, und dass sie mich leider nicht persönlich antreffen konnten.

Darunter drei Möglichkeiten anzukreuzen:

○ Im Briefkasten zugestellt

○ Bei Nachbarn________________________abgegeben

○ konnte alternativ nicht zugestellt oder muss persönlich entgegengenommen werden.

Nun ratet mal, wo ich das Kreuzchen gefunden habe.. Es war Samstagnacht, je nach Medikament war ich schon ein paar Std im Verzug. Hätte ich das gewusst, hätte ich auch noch länger wegbleiben können. Die Apotheke hat ja eh erst gestern wieder geöffnet.

Ich werde versuchen, mir die Medikamente morgen zu holen, gestern und heute ging es mir nicht gut genug ( was nicht nur an den fehlenden Medis liegt, aber ohne ist es um ein Vielfaches schwerer).

Was sagt ihr dazu? Übertreibe ich? Wie würdet ihr euch beim Abholen der Medikamente verhalten? Habe ich vielleicht sogar irgendwelche Rechte oder Entschädigungen? Mich interessiert eure meinung wirklich sehr!

Danke für eure Hilfe und/oder Aufmerksamkeit!

...zum Beitrag

Generell gebe ich euch allen Recht. Ich hatte mich auch gewundert, als mir die Alternativen genannt wurden. Doch sie kamen mir eben sehr gelegen; ich muss weder die Medis abholen noch zu einer bestimmten Uhrzeit zuhause sein.

Doch all das wäre mir natürlich um Längen lieber gewesen, als ganz ohne meine wichtigen Medikamente dazustehen.

Zu der Frage: angekreuzt war "konnte alternativ nicht zugestellt oder muss persönlich entgegengenommen werden."

Bevor ihr mich falsch versteht, ich habe kein Problem damit, um 18uhr zuhause zu sein, um die Medikamente entgegenzunehmen.

Doch wurde mir gesagt, die M. entweder bei Nachbarn abzugeben oder aber einfach im Briefkasten zu hinterlassen.

Samstagabend/Nacht hatte ich keinerlei Möglichkeiten mehr, noch vor Dienstag an meine wichtigen Medikamente heranzukommen.

Meint ihr nicht, mir steht eine Entschädigung zu?

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