Hi Leute,
ich hab das schonmal gefragt, aber leider nur Antworten aus anderen Bundesländern bekommen, die mir nicht geholfen haben.
Meine Situation:
Ein paar Klassenkameraden und ich halten die Zustände an unserer Schule nicht mehr aus und wollen daher in 2 Monaten, also nach der 12ten Klasse, abbrechen und dann ein Jahr später die Nichtschüler-Abiturprüfung ablegen.
Nun hab ich im Internet gelesen, dass man in Schleswig-Holstein im darauffolgendem Kalenderjahr die Prüfung nicht ablegen darf, sondern erst im Jahr danach. Würde bei uns im Klartext bedeuten, dass wir nicht 2014 sondern erst 2015 das Abi machen können, oder verstehe ich das falsch?
Ans Ministerium haben wir schon geschrieben, aber bekommen keine Antwort... Hat irgendjemand Ahnung?
Danke!