Es spricht nichts dagegen, den Antrag online einzureichen. Nicht umsonst wird dieser Service angeboten. Das ist für alle einfacher, für den Kunden und den Sachbearbeiter.

Wenn du den Antrag persönlich abgibst, muss der Bearbeiter vor Ort den Antrag auch erst einmal weiterleiten zur Leistungsabteilung, wo dein Anspruch berechnet wird. Das dauert auch nochmal ein Tag ca. weil nicht jede Dienststelle eine Leistungsabteilung direkt im Haus hat.

 

 

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Natürlich geht das. Bei Anspruch auf Alg I kann man trotzdem eine geringfügige Beschäftigung aufnehmen. Allerdings wird dir alles was über 165,00 € geht angerechnet.

Du bist verpflichtet das Nebeneinkommen bei der Agentur anzugeben. Ob du nun Alg I beziehst oder nicht.

Wenn du ab 01.09.17 ein volles Beschäftigungsverhältnis aufnehmen kannst dann musst du das auch melden und wirst dann automatisch ab 01.09. bei der AA abgemeldet.

 

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Handelte es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis so hättest du dich 3 Monate vorher ArbeitsSUCHEND melden müssen und dann anschließend am ersten Tag der Arbeitslosigkeit nochmals zur ArbeitsLOSmeldung und um den Antrag auf ALG I zu bekommen. Bei einer Kündigung bist du verpflichtet spätestens am 3. Tag der Kündigungszustellung dich ArbeitsLOS zu melden. Selbst wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses noch 2 Wochen hin ist, der Tag der Arbeitslosigkeit wird dann manuell gesetzt.

 

Sowohl die Arbeitssuchendmeldung, als auch Arbeitslosmeldung kannst du telefonisch über das Servicecenter machen und musst dann zeitnah nur persönlich am Empfang deine Identität bestätigen, durch einen Personalausweis.

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Bedenke doch einfach mal, dass du von dieser Einrichtung deinen Lebensunterhalt finanziert bekommst!! Solange du Leistungen beziehst, sieh die Agentur wie einen Arbeitgeber an! Wenn da eine Urlaubssperre zum Beispiel ist, mault auch keiner.

Einen Monat ist auch recht früh, weil es bis dahin auch noch genug Zeit ist dich in Arbeit zu vermitteln.

Außerdem ist es kein Aufwand eine Woche vorher nochmals im Servicecenter anzurufen und die Ortsabwesenheit bekannt zu geben. Ist ja schließlich eine kostenfreie Hotline :)

 

Viele Grüße

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Eine eigene Kündigung bedeutet nicht in 100 Prozent der Fälle eine Sperre. Bevor Sie diesen Weg gehen, versuchen Sie einen Termin zur Leistungsberatung bei der Agentur zu bekommen.

Wenn gewisse Gründe vorhanden sind, gibt es immer gewissen Ausnahmen.

Informieren Sie sich erst. Jeder hat das Recht auf eine Leistungsberatung im Vorfeld.

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Da war der Verkäufer wohl nicht auf dem neusten Stand. Du darf ab dem 28.06.2017 offiziell Alkohol (also auch Vodka) kaufen gehen, wo du möchtest.

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Wenn jemand behauptet, dass er diese Serie "feiert", dann hat er den Hintergrund und den Sinn nicht verstanden.

Die Serie greift ein ernstes Thema auf, welches in der heutigen Zeit fast zum Alltag gehört. Es wird einem verdeutlicht, welche Folgen Mobbing haben kann und was es in dem Opfer tatsächlich auslöst.

Im Grunde ist die Serie nicht dafür da um sie zu "feiern", sondern daraus auch zu lernen und gegeben falls mal über sein Handeln nach zu denken.

 

Liebe Grüße

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Was ist daran so schwer? Blumen, Schmuck, Pralinen, Gutscheine .. kommt doch auch immer darauf an was die Freundin für Interessen hat, bzw. wie lange die beiden auch schon zusammen sind, um welchen Anlass es sich handelt etc. ?!!

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An diesem Tag wird das Amt die Überweisung anstoßen. Das ist ein Prozess im System, welcher automatisch passiert. Niemand kann dir vorhersagen, wann das Geld auf deinem Konto sein wird. Von Bank zu Bank ist das teilweise sehr unterschiedlich. Rechne so mit maximal 3 Werktagen.Liebe Grüße.

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