Psychologen, Jugendamt oder sprech mal mit deinen Eltern darüber was die dazu sagen und sucht gemeinsam eine Lösung....vielleicht können die sich ja mal mit hier zusammensetzen und ihr helfen

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Also wenn die Probezeit am 31.12 endet, dann kannst du auch bis dahin kündigen und bis dahin gilt das dann auch mit den zwei Wochen Kündigungsfrist. Mit einer Gehaltsrückforderung würde ich eigentlich nicht rechnen. Bin mir da aber auch nicht ganz sicher. Vorstellen kann ich es mir nicht, denn immerhin hast du ja für das Geld was du bis jetzt bekommen hast auh gearbeitet. Hoffe konnte ein wenig helfen :-)

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Da du dem anderen aufgefahren bist, hast du Schuld an dem Unfall. Die Polizei wurde nicht gerufen??? In solchen Fällen normalerweise direkt dort anrufen. Denn dadurch, dass du kein Versicherungsschreiben hast und du der Schuldige in der Sache bist ****kann es sein**** ,dass die Versicherung nicht zahlt. Das heißt die Kosten müssen von dir übernommen werden. An deiner Stelle würde ich mit deinen Eltern reden. Die wissen schon was zu tun ist und wie sie sich zu Verhalten haben. Sowas kann jedem passieren. Grade als Fahranfänger. Habe selbst erst seit März meinen Führerschein und auch schon einen ähnlichen Unfall gehabt. Meine Eltern haben es der Versicherung gemeldet und mein Vater ist natürlich in den Prozenten gestiegen. Ich meine bei uns hat die Versicherung gezahlt. Aber wie gesagt da wissen deine Eltern am besten was gemacht werden muss. Das ist ja kein Verbrechen, wenn so was passiert. Jedoch würde ich auf jeden Fall für die Zukunft raten, immer die Polizei zu rufen. Denn man weiß nicht was dass für Leute sind mit denen man da aneinander geraten ist. Da kann auch schnell mal was schief laufen. Wünsche dir dann in Zukunft eine Unfallfreie Fahrt :-)

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Hund Wer darf ihn behalten/Suche Hilfe

Ich habe einen Hund in der Ehe mit meiner Frau gekauft. Ich habe ihn zu 95% erzogen. Sie verwendete ihn immer als Schosstier.Wind und Wetter konnte ich mit ihm überstehen. Ich habe ihn zahlreiche Tricks und Begriffe selbst beigebracht. Eine Hundeschule hatte ich nie benötigt. Dementsprechend ist die Bindung sehr gross zwischen mir und dem Wauzi und meine grösste Angst ist ihn zu verlieren. Das Gerichtsverfahren steht bald an und Sie besteht auf den Hund und drängt mit ihrer Anwältin schon darauf,das Sie ihn sehr vermisst. Folgende Sachlage zum Kauf. Der Hund wurde in der Ehe gekauft. Sie ist zum Züchter gefahren und hat ihn abgeholt.War aber trotzdem Geld von uns beiden.Ist aber schwer zu beweisen,da Bargeld.Für das Verfahren hat Sie sich vom Züchter bestätigen lassen,das Sie ihn dort allein gekauft hat. Als Sie mich verlassen hat und mich mit dem Hund allein gelassen hat, weil Sie lieber mit anderen Männern Spass hatte habe ich ein Schriftstück aufgesetzt indem steht, das es der Hund an neuen Besitzer(mich) übertragen wird.Wurde auch von ihr unterschrieben. Daraufhin habe ich die Ummeldung auf mich bei der Stadt vollzogen. Bezahle für ihn alle Kosten. Das Problem ist das vor Gericht der Hund als Gegenstand gesehen wird.Im Schriftstück steht das ich neuer Besitzer bin,nicht Eigentümer. Das wusste ich damals aber nicht. Abgesehen von einen Rat vom Anwalt,die mir langsam auch den Mut nehmen. Gibt es denn ein einschlagendes Argument,das mir der Hund zugesprochen wird? Irgendwas..ich habe psychisch gesehen so eine Verlustangst.Ich mag gar nicht daran denken, das Sie mir den Hund weg nehmen wird.Ist ja auch perfekt für Sie er ist erklassig erzogen.Ich pack das nicht ihn an Sie zu verlieren.

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Ich denke man sollte sich wegen so einer Sache außergerichtlich einigen können. Es wäre doch kein Problem den Restwert auszuzahlen und somit den Hund behalten zu können. Ich mein anscheinend ist deiner Ex der Hund ja völlig egal. Dann sollte sie doch so Vernünftig sein und nicht so ein Drama daraus machen. Ich mein anscheinend will sie dich ja los werden bzw. keinen Kontakt mehr. Dann soll Sie dir doch wenigstens den Hund lassen .

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