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Liromath

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Geilerferkel
05.11.2020, 09:37
Klage wegen Verweigerung der Lohnfortzahlung- Muss man zum Gericht?

Wenn man das einklagt und der AG seinen Sitz 500km weiter weg hat. Muss man zum Gericht, wenn ich das einklage oder schaut der Anwalt sich alles an (Unterlagen) und entscheidet so?

...zum Beitrag
Antwort
von Liromath
05.11.2020, 09:51

Es entscheidet natürlich das zuständige Gericht. Zuständig ist das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk der Arbeitsort liegt (§ 48 Ia ArbGG). Ich weiß nicht wie genau deine Arbeitsumstände sind, aber du musst im Regelfall nicht die 500km bis zum Sitz deines Arbeitsgebers gurken.

Auch gilt im Grundsatz, dass du NICHT persönlich dort sein musst, solange dein Anwalt anwesend ist. Wenn es nötig ist, dass du selbst anwesend bist, wird das gerichtlich angeordnet.

Alles andere für deinen Fall erklärt dir dann aber eh dein Anwalt.

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