Antwort
Es entscheidet natürlich das zuständige Gericht. Zuständig ist das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk der Arbeitsort liegt (§ 48 Ia ArbGG). Ich weiß nicht wie genau deine Arbeitsumstände sind, aber du musst im Regelfall nicht die 500km bis zum Sitz deines Arbeitsgebers gurken.
Auch gilt im Grundsatz, dass du NICHT persönlich dort sein musst, solange dein Anwalt anwesend ist. Wenn es nötig ist, dass du selbst anwesend bist, wird das gerichtlich angeordnet.
Alles andere für deinen Fall erklärt dir dann aber eh dein Anwalt.