Leute danke für die zahlreichen Antworten.

Die Hofeinfahrt wurde 2006 gemacht und zwar vom Eigentümer selbst. Die beiden haben sich wohl schon länger in der Wolle.

Nach einem Gespräch gestern mit dem Notar scheint sich alles etwas Aufzuklären. Eine Idee welche wir eigentlich nicht schlecht finden ist, dass ein Vergleich erzielt werden sollte und diese Summe vom Kaufpreis abgezogen wird. Frägt sich nur ob der jetzige Eigentümer darauf eingeht. Wenn nicht hat er Pech gehabt.

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Wow, dass ging ja wirklich schnell. Vielen Dank. Komischerweise scheint ihr den Nachbarn alle zu kennen ;-) Er ist im ganzen Ort ein Unruhestifter.

Nichts desto trotz ist es so, dass ja Haus als solches mehr als ideal für uns ist und der Preis ist auch sehr gut (vielleicht auch gerade deswegen)

Generell muss man doch schriftlich festhalten können, dass dieser Rechtsstreit als "Altlast" anzusehen ist und da wir weder den Hof versaut haben, geschweige denn die Wand des Nachbarn kann es nur einen geben der dafür gerade steht.

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