Antwort
Nur Kleinstfeuerwerke (Feuerwerk der Kategorie F1), also beispielsweise Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und andere Artikel, die für den Gebrauch im Haus bestimmt sind, dürfen von Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden - und dies auch das ganze Jahr über.
Quelle : Bundespolizei.de