Antwort
Hallo zusammen,
also Befähigungsschein gem. § 32 SprengG dient für Sportschützen
und Jäger für den Umgang mit Treibladungspulver, um Patronen selber
wieder beladen oder delaborieren zu dürfen.
Du meinst bestimmt umgang mit sprengstoffen aller art, Identifikation und
venichtung, dann benötigst du Befähigungsschein gem. § 20 SprengG, sowie
Sprengberichtigtenschein. Die meisten Experten kommen aus den Reihen des
Militärs, das sind Feuerwerker (EOD) oder Minentaucher. Wer als Quereinsteiger
werden möchte, der hat einen schweren und komplizierten Weg vor sich. Vor allen
Dingen ist so eine Ausbildung sau teuer und die muss man selber Bezahlen.
Schau dir da mal rein: www.sprengschule-dresden.de