Lady Gaga ist ja für ihren verrückten und ausgefallenen Style ja bekannt! Google doch einfach mal Lady Gaga und schau dir an, wie sie auf den Bildern aussieht! Daran kannst du dich ein bisschen orientieren!

Ich würde sagen, ausgefallenes Outfit (glitzer, Pailletten etc) und auffällige schminke (Dunkel und Glitzer) und auffällige Frisur (tupiert oder etwas in der Art) dazu vielleicht große dunkle Sonnenbrille :)

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Guck mal hier im BBiG steht es ganz genau drin, wie du dich verhalten musst!

§ 22 Kündigung

5 Gesetze verweisen aus 5 Artikeln auf § 22

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

  1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,

  2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

(3) Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.

(4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehenes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf dieser Frist gehemmt.

Liebe Grüße

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