Nach meines Wissens, wie es auf meiner Schule passierte, wurde bloß ein Gespräch zwischen Eltern und Schüler geführt und der Leherer/in, in den/die sich der SchülerIn verliebt hat wurde nicht mitheinenbezogen. Wie du bereits erwähntest kann man für Gefühle nichts. Eine Beziehung wäre dagegen strafbar, wenn der Schüler/ die Schülerin noch minderjährig ist. So weit ich weiß, kann man ab 18 Jahren selbst entscheiden mit wem man zusammen sein möchte, selbst wenn es der Lehrer ist. :)

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