Dazu hast du ein recht. Du dürftest den Inhalt auch auf einwandfreie Funktionalität testen. Eigentlich... Wären da nicht die AGB die du mit Zustimmung des Versand deines paketes über DHL eingewilligt hast. Du hast wenn die Ware beschädigt ist und du eine Quittung hast Reklamationsrecht über DHL beim versender , außer es handelt sich um einen privatkauf mit ersatzverzicht. Das bedeutet dass der kurrierfahrer nicht warten wird bis das paket geöffnet ist, außer er hat an dem Tag wenige stops, also Zeit und ist nett.
Disponentin bei DHL kannst dich also auf die Aussage verlassen ;)