24 Monate Garantie aufs neue Handy.
Der Gewährleistung sei Dank: Schrott-Handys vertickern ist nicht. Denn der Verkäufer muss Ihnen neue Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln und mit allen in der Werbungzugesicherten Eigenschaften übergeben. Besonders erfreulich: Anders als bei derfreiwilligen Garantie haben Sie darauf einen rechtlichen Anspruch.
Die Gewährleistung können Sie bei einem mangelhafen Produkt innerhalb von zwei Jahren nach Kauf gegenüber dem Händlergeltend machen - lassen Sie sich also von ihm nicht mit dem Hinweis auf den Hersteller abwimmeln.
Grundsätzlich gilt: Tritt ein Handy-Defekt innerhalb der ersten sechs Monate auf, muss der Händler nachweisen, dass das Gerätbei Verkauf noch keinen Mangel aufwies. Danach allerdings kehrt sich die Beweislast um - und Sie müssen belegen, dass der Fehler schon zum Verkaufszeitpunkt vorlag.
Schwieriger Beweis
Realistisch betrachtet, tun sich beide Parteien schwer mit dem Nachweis. Zeigt Ihr defektes Handy keine offensichtlichen Spuren - etwa nach einem Sturz oder dem Fall ins Wasser, haben Sie im ersten halben Jahr nach Kauf sehr gute Karten. Danach hält der Händler die besseren Trümpfe in der Hand - und Ihnen bleibt nur die Hoffnung auf seine Kulanz oder eine mögliche Hersteller-Garantie.
Diese Ansprüche haben Sie im Gewährleistungsfall:
Wenn Ihr Handy zickt, muss Ihnen der Verkäufer aufgrund der Gewährleistung ein mangelfreies Gerät liefern (Ersatzlieferung) oder das Mobiltelefon reparieren (Mangelbeseitigung). Gelingt ihm das nicht in angemessener Zeit (etwa 2 bis 3 Wochen), können Sie das kaputte Handy zurückgeben und Ihr Geld zurückverlangen (Wandlung). Oder Sie behalten das Gerät und fordern einen Preisnachlass (Minderung). Oder aber Sie verlangen ein mangelfreies Ersatzgerät - was angesichts der üblichen Verkaufskombination aus Null-Euro-Handy und Abschluss einesMobilfunkvertrags die realistischste Variante darstellt.
Bevor Sie auf Ihre Rechte pochen können, müssen Sie dem Händler allerdings die Chance auf Nachbesserung geben. Im allgemeinen stehen ihm dabei zwei Reparaturversuche zu, mehr als drei sollten Sie jedoch auf keinen Fall hinnehmen.
Tipp: Machen Sie Ihre Ansprüche schriftlich per Einschreiben mit Rückschein geltend. Mündliche Abreden, Telefongespräche und Mails sind weniger beweiskräftig.
Tritt ein Handy Defekt innerhalb der ERSTEN SECHS MONATE auf,muss der Händler nachweisen das das Gerät beim Kauf noch keine Mängel hatte.Doch dann musst du wieder rum beweisen das der Defekt schon zur verkaufszeit vorlag.Zeigt dein Handy keine Spuren davon das du es durch einen Sturz oder ähnliches beschädigt hast hast du im ersten halben Jahr relativ gute chancen auf eine Rückerstattung.Hoffe ich konnte helfen p.s.:das steht auch im BGB.
Grundsätzlich gibt es in Discountern nur wenige Produkte,die nicht über einen kleinen Kredit finanziert werden können.Die Vorrausetzungen für einen Kredit bei Media Markt oder Saturn sind gering.Wer MINDESTENS 18 Jahre alt ist und KEINE negativen Schufa-Eintrag hat,befindet sich zum Großteil auf der sicheren Seite.Wenn du genauere Informationen willst informiere dich in der Filiale an der Kasse.Die Mitarbeiter sollten dir nähere Informationen dazu geben können.
Das steht nur da wenn du kein Netz hast sonst würde da stehen keine Sim-Karte eingelegt!