Hallo,
und zwar hat mein Freund zwei Jahre versucht einen Umgang mit seiner Tochter zu bekommen.
Im Februar wurde nun ein Beschluss erstellt, das mein Freund sein Kind alle 14 Tage Sonntags von 10-18 Uhr bekommt.
Die ersten beiden male, so hat es die Mutter durch gesetzt , sollte der Mittagsschlaf zwischen 12 und 14 Uhr bei der Mutter statt finden da sie woanders nicht schläft. Aber dem ist nicht so. Aber gut.
Die genaue Erläuterung vom Gericht heißt wie folgt:
Es wird bestimmt, dass anlässlich des auf die Beschlussfassung folgenden ersten und zweiten Besuchssonntages das gemeinsame Kind der Parteien seinen Mittagsschlaf in der Zeit von 12-14 Uhr in der Wohnung der Kindsmutter hält und darauf folgend an den weiteren Besuchssonntagen in der Wohnung des Vaters zu gewähren ist. Die Mutter erhält Gelegenheit, anlässlich des Mittagsschlafes des Kindes in der Wohnung des Vaters zugegen zu sein.
Und das tat sie natürlich jetzt schon 2 mal getan. Was bedeutet denn sie" erhält die Gelegenheit". Kann sie das jetzt immer tun oder können wir Ihr das beim nächsten mal verweigern?
Ich danke für eure Antworten denn wir blicken da einfach nicht durch.