Hallo zusammen,
ich weiß, dass hier schon etliche Fragen zum Thema Besuch und Mietrecht gestellt wurden. Ich habe auch viele gelesen aber so ganz bin ich dann doch nicht schlau daraus geworden.
Die Situation ist folgende:
Mein Freund und ich wohnen in der gleichen Stadt. Er hat eine eigene Wohnung, ich wohne derzeit in einer WG und bin dort auch gemeldet. Seit mehreren Monaten ist es nun so, dass ich ziemlich oft bei meinem Freund bin, da ein Zusammensein natürlich schöner ist, wenn nicht noch die ganze WG dran hängt. Das sieht in etwa so aus, dass ich meistens abends hin gehe und wir morgens zusammen aus dem Haus gehen bzw. ich manchmal noch zwei Stunden länger da bin, wenn ich länger schlafen kann. Ich bin sonst allerdings nie in der Wohnung, wenn er nicht da ist. Alle meine Sachen sind nach wie vor in meiner Wohnung. Genauso dusche ich beispielsweise fast immer bei mir und meine Wäsche wasche ich auch bei mir im Haus. Ich lebe also sozusagen tagsüber bei mir und nachts bei ihm. Allerdings auch nicht jede Nacht aber in etwa fünf Nächte die Woche. Das wird allem Anschein nach auch die nächsten zwei bis drei Monate so bleiben. Von Januar bis einschließlich März waren wir aber beispielsweise gar nicht in seiner Wohnung, da er ein Praktikum in einer anderen Stadt gemacht hat. Lange Rede, kurzer Sinn: Gilt das als Besuch oder nicht? Die Vermieter empören sich nämlich über die "wilde Ehe" in ihrem Haus und haben meinem Freund heute bereits mit der Kündigung gedroht. Dass die Vermieter mir als Lebensgefährtin die Einzugsgenehmigung erteilen müssten, wenn wir sie beantragen würden und wegen "wilder Ehe" auch nicht kündigen dürfen, weiß ich. Aber eigentlich will ich ja gar nicht richtig da einziehen und bei Besuch muss man ja auch nichts weiter unternehmen oder? Außer evtl. Nebenkosten anpassen, die aber wie beschrieben kaum ins Gewicht fallen dürften. Die Frage daher: bin ich noch Besuch oder nicht mehr?
Liebe Grüße, Lisa.