so weit ich bis jetzt informiert bin, erhält nur derjenige Arbeitslosengeld sofort, der gekündigt wird. Wenn der Arbeitnehmer selber kündigt, wird eine Sperrfrist eingelegt von mindestens 3 Monaten (wenn sich nicht schon wieder was geändert hat, denn das ist ja täglich der Fall).
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.....hier möchte ich gerne mal anknüpfen. Aber da die Justiz ja von Menschen besetzt ist und kein Mensch vollkommen ist, kann eine wahre Gerechtigkeit demnach nicht gewährleistet werden.
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www.bund.de/nn_174874/Organisations/Bund/U/BR-Deutschland/U/BMJ/U/BGH/Stammdaten/Bundesgerichtshof-org.html
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weiß mittlerweile jemand, wie die genaue Adresse des Europäischen Gerichtshof für menschenrechte ist? Kennt sich da we(h)r besser aus?