Für alle anderen, die selbiges Problem haben.

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"Inkasso ohne Mahnung ‒ wie kann das sein?

 

Wenn ein Verbraucher ein Schreiben eines
Inkassodienstleisters bekommt, ohne vorher von seinem ursprünglichen
Geschäftspartner gemahnt worden zu sein, mag das erstaunen. Viele Kunden
fragen sich: Inkasso ohne Mahnung, ist das überhaupt rechtens? Die
Antwort lautet: Ein Inkasso-Auftrag ohne Gläubiger-Mahnung ist unter
bestimmten Voraussetzungen möglich.

Inkasso ohne Mahnung: Wann liegt ein Inkassofall vor?

Eine unbestrittene und fällige Forderung des
Gläubigers ist die einzige notwendige Voraussetzung für die Beauftragung
eines Inkassounternehmens. Dem kann eine Warenlieferung oder ein
Dienstvertrag vorausgegangen sein. Wenn die Rechnung fällig ist und der
Kunde nicht zahlt, kann ein Unternehmen sein Forderungsmanagement an
einen Dienstleister abgeben und einen Inkasso-Service beauftragen.
Dieser wird den Schuldner anschreiben und ihn  über die Übergabe ins
Inkasso in Kenntnis setzt.

Der Regelfall: Kein Inkasso ohne Mahnung

Normalerweise werden Inkassounternehmen erst dann
beauftragt, wenn der Zahlungsverzug eingetreten ist. Dann hat der
Schuldner meistens bereits eine oder mehrere Gläubiger-Mahnungen
bekommen. Die erste Mahnung kann dabei auch als Zahlungserinnerung
bezeichnet werden. Wichtig ist nur, dass es sich um eine eindeutige
Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner handelt, seiner
Zahlungsverpflichtung nachzukommen. Ansonsten liegt eine
Zahlungserinnerung ohne Rechtsfolge vor: ein höfliches
Erinnerungsschreiben. In den meisten Unternehmen sind bis zu drei
Gläubiger-Mahnungen üblich, bevor das Forderungsmanagement aus der Hand
gegeben wird. Eine gesetzliche Verpflichtung zu diesem Vorgehen gibt es
jedoch nicht.

Gewöhnlich kommt es erst dann zu einem
Inkassoauftrag, wenn ein Schuldner einer offenen Forderung trotz
mindestens einer Mahnung nicht nachkommen ist und auf die Anschreiben
seines Gläubigers nicht reagiert hat. Spätestens mit der ersten Mahnung
befindet sich der Schuldner im Verzug. Das hat verschiedene
Konsequenzen, besonders in Bezug auf den Verzugsschaden.

Zahlungsverzug und Inkasso ohne Mahnung

In Zahlungsverzug kann der Schuldner auch ohne
Gläubiger-Mahnung geraten. Auf der Rechnung oder der vertraglichen
Vereinbarung kann bereits eine feste Zahlungsfrist oder ein fixer
Zahlungstermin vereinbart sein. Wenn der Schuldner bis zu diesem Termin
bzw. vor Ablauf dieser Frist nicht bezahlt hat, befindet er sich in
Verzug; dazu bedarf es keiner gesonderten Zahlungserinnerung durch
seinen Geschäftspartner. Die Folge kann Inkasso ohne Mahnung sein.

Des Weiteren gerät der Schuldner spätestens 30 Tage
nach Erhalt der Rechnung in Verzug. Wenn nichts anderes vereinbart
wurde, greift diese gesetzliche Regelung. Auch in dieser Situation kann
es mit Beginn des Verzuges zum Inkasso ohne Gläubiger-Mahnung kommen.
Verbraucher müssen auf diesen Umstand in der Rechnung allerdings
explizit hingewiesen werden.

Wer trägt die Kosten beim Inkasso ohne Mahnung?

Für die Frage der Kostenübernahme ist nicht
entscheidend, ob dem Inkasso eine Mahnung vom ursprünglichen
Geschäftspartner vorausgegangen ist. Der ausschlaggebende Faktor ist
vielmehr der Verzug: Befand sich der Schuldner zum Zeitpunkt des
Inkassoschreibens bereits in Zahlungsverzug? Der Verzug zieht den
sogenannten Verzugsschaden nach sich. Diesen muss der Schuldner seinem
Gläubiger ersetzen. In diesem Rahmen müssen alle finanziellen Nachteile,
die dem Gläubiger aus dem Verzug des Schuldners entstanden sind, vom
Schuldner erstattet werden. Dazu zählen auch die Kosten für das Inkasso ‒
mit oder ohne Mahnung.

Was sollte man tun bei Inkasso ohne Mahnung?

Ansonsten verläuft Inkasso ohne Gläubiger-Mahnung
genauso wie Inkasso mit Gläubiger-Mahnung. Nach dem ersten Schreiben des
Inkassounternehmens sollte der Schuldner zunächst die gegen ihn geltend
gemachte Forderung überprüfen. Es ist durchaus möglich, dass er die
Rechnung bereits beglichen hat, bevor ihn das Schreiben des
Inkassounternehmens erreicht hat. Auch in diesem Fall sollte er die
Zahlungsaufforderung des Inkassounternehmens allerdings nicht
ignorieren, sondern seinen Standpunkt telefonisch, in einem Brief oder
einer E-Mail darlegen.

Ist die Forderung nach wie vor offen, sollte der
Schuldner sie so schnell wie möglich begleichen und den entsprechenden
Betrag an die angegebene Kontonummer überweisen."

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NachBGB §371 habe ich Anspruch auf den Titel und auch wie sich dieser zusammensetzt, es wurde keine Zahlfrist angegeben oder bis wann eine Rückforderung erfolgen sollte.?!?!

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