Eine Frage dazu: Meine Beschäftigung gilt für 9 Monate, nun habe ich erstmal die Befreiung gewählt. Nach 9 Monaten gilt eine 3 Monatige "Pause", danach KANN die Beschäftigung wieder aufgenommen werden für 9 Monate, ist auch dann wieder die Zahlung des eigenen Beitragsatzes möglich?

...zur Antwort