Einen Rechtstreit um das Kind, sowie grundsätzlich Familienrechtsstreitigkeiten VOR GERICHT bezahlt KEINE Rechtschutzversicherung, da dies vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist! Es ist max.eine Erstberatung im Familienrecht versichert; WENN sich die aktuelle Familiensituation verändert hat; Tod; Scheidung, Geburt..... Bitte darauf Achten , dass es sich bei dem Produkt um eine Familienrechtschutz handelt. Ist der bestehende Vertrag ein SINGLE Rechtschutz ist auch eine ERSTBERATUNG " NICHT " versichert!

Es gibt jedoch z. B. bei der Allianz in den Tarifen KOMFORT und PREMIUM die TELEFONISCHE Rechtsberatung mit einem direkt von der Allianz vermittelten Rechtsanwalt zu führen und soweit möglich zu klären.

Dieser Service ist KOSTENLOS und bezieht sich auch auf die Fälle, die vom Versicherungsschutz NICHT erfasst sind; somit auch auf die betroffenen Sorgerechtsbereiche.

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