Wenn du den Erbschein hast, versuche es erneut beim Gericht. Vielleicht sind sie dann gewillter dir Auskunft zu erteilen, sofern es möglich ist.

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Vllt erinnert sich der ein oder andere daran, dass ganz am Anfang, als V**gra raus kam, negative Schlagzeilen Standard waren. Nicht umsonst Es verträgt nicht jeder. Kann böse enden

Zudem kann er dich zivilrechtlich belangen Das wird für dich dann wahrscheinlich nicht gut enden^^

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Tja. Das bleibt dir wohl nur noch online zu überweisen, falls deine Bank das anbietet. Dazu müsstest du mal auf deren Homepage. Oder die ServiceNr anrufen und fragen. Ob es noch eine andere Lösung gibt.

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Klar wird das angerechnet Jede Ausbildung wird angerechnet. Allerdings sind UMSCHULUNGEN selten 3 Jahre

Und Verdienste sind wie überall abhängig vom GehaltsZahler^^

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Du wirst wohl trotzdem hin müssen und es öffnen. Dann kannst du die Annahme verweigern Da der Zoll aber wissen möchte was drin ist, es aber selbst nicht öffnen darf, wirst du wohl nicht drum rum kommen

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Preiserhöhung nach Bestellung rechtens?

Hallo Community, habe folgendes Problem: Zurzeit steht mein Abschluss vor der Tür und ich habe die Organisation der ABI T-Shirts und Pullis übernommen. Habe mich deswegen erkundigt und dem Textildrucker einen vorläufigen Entwurf ohne Namen zukommen lassen. Am Mittwoch habe ich dann die Bestellung aufgegeben (Via E-Mail mit den Finalen Enwürfen und den Namen Hinten drauf):

Hallo Herr Mustermann,

habe jetzt die Größen und möchte eine 1. Bestellung aufgeben. Eine 2. Folgt, sobald die Schlafmützen ihre Sachen bezahlt haben.
Allerdings Gibt es nochmals änderungen in der EPS-Datei...
Hier die Finale Version. 
<- link ->
Alle anderen bitte löschen, damit keine Fehler entstehen.
Männer:     
Pullis:     
    XXL 2
    XL  1
    L   16
    M   4
    S   1
T-Shirt     
    XXL 1
    XL  1
    L   4
    M   2
    S   1



Frauen
Pullis:     
    XXL 0
    XL  0
    L   4
    M   4
    S   10
    XS  0
T-Shirts        
    XXL 0
    XL  1
    L   0
    M   0
    S   0
    XS  0


Gesamt-Preis 1559€ (Insgesamt 42 Pullis und 10 T-Shirts)
Zu den Preisen 32€(Pulli) und 21,50€(T-Shirt) inklusive Druck.
Lieferdatum bis einschließlich 26.1.15.

Mit freundlichen Grüßen

Die Bestellung wurde von dem Textildrucker angenommen, also Besteht demnach ein gültiger Kaufvertrag ( 2 Übereinstimmende Willenserklärungen).

Jedoch kam heute der Anruf, dass es Probleme mit dem Preis gäbe (Die Namen Hinten wären sehr aufwendig und würden Mehrkosten verursachen.

Nun zu meiner Frage:

Kann ich diese Preiserhöhung zurückweisen? Ich habe ja die Entwürfe mit den Namen schon 2 E-Mails vorher übermittelt, sowie auch nochmals explizit in der Bestellung.

Danke im voraus!

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Du kannst stornieren.

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Solltest du einen Vertrag haben, aus dem man jederzeit raus kommt (was ich nicht glaube, da es meistens min. 1-JahresVerträge sind) und du schon für das komplette Jahr bezahlt hast, aber zum Beispiel zum Monat 6 gekündigt hast, dann bekommst du die Beiträge für Monat 7-12 zurück

Bis wann geht denn dein Vertrag?

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Einmaliger Wasserschaden durch Waschmaschine.

Ich wohne in einer WG mit 2 Mitbewohnern. Zum Semesterbeginn (1.10.) hat einer meiner Mitbewohner eine Waschmaschine besorgt. Er hat sie bei MediaMarkt gekauft, liefern und anschliessen lassen. Der Schlauch der Waschmaschine hing dabei in unserer Badewanne (mit so einer 180 Grad Kurvenhalterung) .

Als ich nun die Waschmaschine zum x-ten mal laufen lies, hat sich der Schlauch aus der Wanne befreit und lag auf dem Boden (er war vorher in der Badewanne und so befestigt wie immer, dies prüfe ich vor jedem Waschgang). Das Wasser lief also ca. eine Stunde auf unserem Badezimmerboden.

Wir waren alle 3 zu Hause, als die Untermieterin hochkam und gefragt hatte, ob wir auslaufendes Wasser hätten. Schnell war klar, dass es unsere Waschmaschine war. Nun haben wir natürlich einen Wasserschaden und sollten diesen beheben. Nur wie sieht es mit der Schuldzuweisung aus? Es gibt folgende Punkte:

  1. Die Waschmaschine wurde von Media Markt Mitarbeitern angeschlossen.
  2. Das Bad sollte im normalfall Wasserdicht verschlossen sein.
  3. Das Wasser lief aus als alle Bewohner anwesend waren

Normal greift zuerst die Gebäuderversicherung des Vermieters. Nun kann diese aber die Schuld (wegen Fahrlässigkeit) auf die Mieter übertragen und das Geld fordern. Meine/Unsere Haftpflicht greif bei Schäden an dritten (auch nur wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt), also dem Mieter von unten. Allerdings sollte ja überhaupt keine Wasser aus dem Bad austreten können oder? Ein Bad muss doch vom Vermieter Wasserdicht verschlossen werden? Die Fugen hinter den Gummileisten sind allerdings eindeutig sehr alt und beschädigt. Also wer hat Schuld? Wer muss für den Schaden aufkommen? Und wer hat evtl. grob Fahrlässig gehandelt?

Ist in meinem Fall damit zu rechnen, dass ich grob fahrlässig gehandelt habe? Wegen evtl. nicht richtig angeschlossener Waschmaschine? Dabei habe ich sie gar nicht angeschlossen sondern eben Mitarbeiter von Media Markt.

Ich habe jetzt Angst, dass ich da 5000 Euro zahlen muss für den Schaden. Als Student ist das unmöglich.

Vielen Dank für Antworten

Manuel

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Also egal wie, aber du wirst es in keinem Fall tragen müssen MediaMarkt auch nicht Deine Haftpflichtversicherung wird das zahlen. Durch WasserDruck ja das schon mal passieren, dass ein Schlauch sich selbstständig macht. Also besteht auch keine Fahrlässigkeit. Keine angst.

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Da steht doch eindeutig "mit ihren Bewerbungsunterlagen" Also bitte mit vollständiger Bewerbung, bzw Lebenslauf und Zeugnisse. :-)

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Rechtlich gesehen ist sie im Recht Einfach nochmal bei Kaffee und Kuchen aniihre Gutmütigkeit appellieren :-)

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Ruhestörung durch Bar im Erdgeschoss

Hallo Community.

Ich wohne nun schon seit 4 Jahren im 4.OG einer Berliner Altbauwohnung und seit meinem Einzug gibt es auch eine Bar (mit Partyraum) im Erdgeschoss. Nun gab es aber vor einiger Zeit einen Betreiberwechsel und der neue Betreiber scheint anscheinend nichts, aber auch gar nichts von Ruhezeiten und Lautstärkegrenzen zu halten. Der vorherige Besitzer hat das Ganze lustigerweise problemlos in den Griff bekommen.

Die Bar hat sozusagen 24h offen und demnach läuft auch ständig Musik. Tagsüber bekommt man nichts mit, aber Abends, bzw. Nachts wird anscheinend richtig aufgedreht, wenn der "Partyraum" gemietet wurde.

Es ist keine Seltenheit, dass wirklich am ganzen Wochenende (Freitag-Sonntag...ab und zu sogar bis Montag früh) im Zeitraum von 20Uhr - 8 Uhr morgens die Musik richtig schön aufgedreht wird. Das Basswummern kriegt man da problemlos noch im 4.OG mit.

Sogar jetzt in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag um 3:40 Uhr hatte der Betreiber keine Bedenken seine Anlage auszureißen.

Wie das die Bewohner im 2. OG (1. OG ist gewerblich genutzt) aushalten kann ich nicht nachvollziehen. Dort wohnt eine türkische Familie mit Kleinkindern im Haushalt und will anscheinend "keinen Ärger" haben. Aber wenn ich ich das im 4.OG deutlich höre, wird das im 2.OG eine echte Zumutung sein.

So sieht die Situation aus...

Wie kann man sich da jetzt am besten gegen wehren?

Dem Vermieter hab ich schon länger Bescheid gegeben und auch ein kurzes Lärmprotokoll mitgeteilt. Danach war eine gewisse Zeit Ruhe, aber mittlerweile geht es wieder los.

Hat jemand vllt. persönliche Erfahrungen, wie einem das Ordnungamt hier in Berlin da eher weiterhelfen kann?

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Anzeige beim OrdnungsAmt. Denn die sind dafür zuständig. (Amt welches für Ordnung -im ruhenden Verkehr- sorgt) Denn nach 22Uhr ist der Betreiber in der Pflicht seine Gäste-auch vor seinem laden- zur ruhe zu bewegen Denn ist er häufig auffällig, gibt's von Geldstrafe bis LizenzEntzug alles zu vergeben.^^

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Kommt darauf an, warum du das fachabi machst. Willst du eigentlich studieren? Wenn nicht, mach wie du denkst Hab es auch sofort abgebrochen, als ich die zusage für die Lehre hatte. Solange du die aber nicht hast, mach weiter!!!!

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MitMieter In der selben Wohnung oder im selben Haus Nehme jetzt mal an selbes Haus- andere Wohnung

Führe ein LärmProtokoll!! Und das schickst du zur HausVerwaltung Schreibe rein, dass du gezwungen bist deine Miete zu mindern, das du keine Nachtruhe hast und die Verwaltung,trotz in Kenntniss setzen, nichts unternommen hat

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Kann dir da leider nicht helfen Aber für dein 4 jähriges Kind zahlst du doch nix mehr, oder?

Also hier in Berlin ist es so, dass ab 4.Lebensjahr beitragsfrei ist.

??

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