Antwort
Je nach dem wie viel Geld dein Bruder erhalten hat finde ich seinen Vorschlag fair.
Wenn der Nachlass eindeutig geregelt ist geht dies an die Erben. Wenn der Nachlass im Haus dir gehört, musst du diesen auch entrümpeln.
Ich glaube in diesem Fall sind das recht eindeutig deine Verpflichtungen für die Entrümpelungs-Kosten aufzukommen.
Hier wird es genauer beschrieben:
www.yamadua.com - Wer zahlt die Entrümpelungs-Kosten im Todesfall