Du darfst dein Verständnis von Ungerechtigkeit bitte nicht mit Gleichberechtigung in einen Kontext setzen.

Fakt ist so wie alle anderen, musst auch du diese Arbeit nachschreiben.

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Also zuallererst ist es davon abhängig ob es eine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist gibt oder für dich die gesetzliche gilt.

Wenn deine vertragliche Frist 4 Wochen zum Monatsende ist dann kannst du sie jetzt einreichen. Die Kündigung ist dann aber dennoch erst zum 30.04 gültig. Nicht vorher. Auch wenn du vorher noch Urlaub nimmst, gilt dein Arbeitsvertrag bis einschließlich 30.04 bei deinen alten Arbeitgeber.

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Ja, die Fehlzeiten sind auf dem Zeugnis.
Deine Fehlzeiten sind auch wichtig für die Prüfungszulassung! Wenn diese zu hoch ist kann es sein dass du und dein Betrieb eine Stellungnahme abgeben müsst, in der Begründet wird, dass du trotz hoher Fehlzeiten in der Lage bist die Prüfungen zu absolvieren. In Berlin musst du während deiner gesamten Ausbildungszeit zu 80% dagewesene sein und nicht mehr als 20% durch Krankheit fehlen.

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Da du noch in der Probezeit bist, gibt es kein Grund dich rauszumobben.

So hart es auch klingt aber wenn sie vorhätten sich von dir zu trennen, hätten sie in der Probezeit noch alle Möglichkeiten.

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Hi,

vielleicht benennst du es eher als Orientierungsphase? Es gibt ja einen Grund, warum du eine Pause nach dem Abi gemacht hast. Im Gespräch müsstest du natürlich dennoch darauf eingehen. Man wird dich persönlich fragen, was du nach dem Abi gemacht hast und warum du dich dazu entschieden hast.

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Hi,

Ich bin als Peoplemanagerin in einem Softwareunternehmen tätig und 32 Jahre. Meine vertragliche Arbeitszeit liegt bei 40h die Woche. Allerdings werden es bei mir auch häufig (freiwillig) 55h.

Ich habe aber nicht das Gefühl, dass meine Freizeit oder mein Privatleben darunter leidet. Mein Arbeitsweg ist kurz, meine Pausen verbringe ich mit großartigen Kolleg:innen und ich nehme mir nach der Arbeit gerne Zeit um mit meinen Mann essen zu gehen oder mich mit Freunden zu treffen. Entspannung habe ich am Wochenende genug. Außerdem kann ich meine Überstunden auch durch Freizeitausgleich abbauen. Mit 30 Urlaubstagen komme ich auch sehr gut hin. Manchmal verbrauche ich auch nicht alles. Ich verdiene im Monat 5.500 brutto + Bonusauzahlungen.
Eine Arbeit im öffentlichen Dienst finde ich persönlich nicht so spannend. Hier sind für mich Gehälter zu sehr an Tarifvorgaben gebunden und die Aufstiegschancen sehe ich eher als sehr starr an. In der freien Wirtschaft hat man in meinen Augen viel mehr Möglichkeiten die eigene Leistung und Mehrarbeit auch entsprechend vergütet zu bekommen (Auch wenn man nicht studiert hat).

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Nach Kündigung nicht mehr eingeteilt werden, ist das rechtens?

Hallo, ich habe eine Frage zur rechtlichen Grundlage bezüglich meines Arbeitsverhältnisses. Leider kann ich dazu bei Eigenrecherche nicht genug finden, daher bitte ich um Hilfe.

Ich bin seit Sommer letzten Jahres bei einem Mini-Job tätig. Dort sind am Tag 3 Personen eingeteilt, jedoch wird der Person, die die Kassenabrechnung macht die gesamte Verantwortung dafür übertragen. Ich habe letzten Monat gekündigt, da sie !Jedes Mal! Eine unabgerechnete Überstunden verlangen. Sie haben ihre Zeiteinteilung schlecht aufgestellt und meinen, wenn wir länger brauchen, wären wir zu langsam. Jedoch brauchen alle länger, ohne Ausnahme. Nun ist der letzte Monat den ich noch dort arbeiten muss. Ich möchte eingeteilt werden, was die Filialleitung auch weiß, da ich das Geld auch brauche.

Nun wurde ich zwei Wochen am Stück nicht in den Dienstplan geschrieben. Gerade habe ich bei der Filialleitung nachgefragt und sie meinte: die Geschäftsleitung hat ihr die Anweisung gegeben, mich nicht mehr einzuteilen, da bei mir die Kassendifferenz zu hoch sei. Teils gab es Vorfälle wie folgenden: ich hatte 30€ Differenz ins Minus. Wurde dafür angemotzt, dann stellte sich heraus, die Person am Vortag hatte sich verzählt und ich hatte es wieder ausgeglichen. Keine Entschuldigung, kein garnichts. Dann wurde ich noch vor 4 Wochen abgezogen um 50 Euro von einem Betrüger.

Ist eine Kassendifferenz genug Grund mir einen Monat die Arbeit zu verwehren? Vor allem gab es keine Verwarnungen, Benachrichtigungen oder ähnliches.

Und ist es nicht so, dass ich Anspruch auf mein durchschnittliches Gehalt habe, da ich meine Arbeit angeboten habe?

Vielen Dank für Unterstützung bei der Recherche! ❤️

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Bei einem Mini-Job gibt es eigentlich das Fixum des Gehaltes das nicht überschritten werden darf (450€) sowie die festgesetzten Stunden.
Je nachdem was in dein Vertrag steht und die entsprechende Kündigungsfrist eingehalten wurde, steht dir eine Vergütung sowie Resturlaubstage zu.

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Das mit dem Start ist für die meisten Unternehmen eigentlich kein Problem.

Gebe in deinem Motivationsschreiben einfach an, wann du deine schriftliche Prüfung hattest und in welchem Zeitraum die mündliche angesetzt ist. In den Vorstellungsgesprächen kannst du ja dann direkt nachfragen, was passiert, wenn du doch früher ausgelernt hast. Auch hier werden die meisten Unternehmen sich nicht sooo quer stellen und einfach einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag mit veränderten Vertragsbeginn erstellen. Offene Kommunikation ist hier vorab das beste. Soweit ich weiß, weiß man manchmal schon im Juni, wann die mündliche ist. Die meisten Prüfungskommissionen wollen eigentlich vor den Sommerferien durch sein. Also vielleicht weißt du schon im Mai, wann die Prüfung ist u d wirst im Juni fertig. Schau nur, dass du dir jetzt schnell ein Zwischenzeugnis holst und bewerbe dich.

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Zwischenzeugnis: es wird nur ein Stichpunkt vermerkt bei meiner „neuen“ Tätigkeit, obwohl dies viel mehr Aufgaben waren/sind. Was nun?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage. Und zwar bin ich mit dem Arbeits-/zwischenzeugnis nicht zufrieden.

Vorgeschichte:

Seit 9 Monaten bin ich in einer/m anderen Abteilung/Projekt und somit sinds auch andere Tätigkeiten denen ich nachgehe.

Nun ist bei meinen Zwischenzeugnis vom Arbeitnehmer nur ein kurzer Stichpunkt aufgelistet von meiner „jetzigen“ Tätigkeit, die ich seit 9 Monaten mache (dies auch seeehr klein gehalten, da es wesentlich mehr Aufgaben gab/gibt als der eine Satz) und sonst sind nur die alten Tätigkeiten die bei der anderen Abteilung/ Projekt waren zu sehen

Damit ihr euch das vorstellen könnt:

  1. alt
  2. alt
  3. alt
  4. alt
  5. neu = Durchführung von Testaufträgen

Ebenso sind die Sätze auch sehr identisch von meinem ersten Zwischenzeugnis. (2-3 Wörter haben sich vielleicht verändert sonst alles gleich geschrieben)

Habe mich bei der Abteilung gemeldet die für das Zwischenzeugnis zuständig ist, da ich damit nicht zufrieden bin. Nun meinte mein AG, dass die Tätigkeit als letzter Punkt drinnen steht. So in der Art wie „das passt schon so“.

Habe das Zwischenzeugnis auch beantragt, damit genau diese neuen Aufgaben dort vermerkt sind und ich natürlich auch was damit anfangen kann.

Jetzt wollte ich mal nachfragen, ob ich verlangen kann, dass mehrere meiner Tätigkeit seit den 9 Monaten nochmals nachgetragen werden können, da es nicht nur „Durchführung von Testaufträgen“ war sondern umfangreicher. Letztendlich haben sie bei den alten Tätigkeiten auch 4 Stichpunkte geschrieben.

Hat mein AG recht, dass dieser eine Stichpunkt reicht? Muss ich dies so hinnehmen? Oder kann ich bei Unzufriedenheit ein neues verlangen?

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Hi,

es ist dein Zeugnis. Gerade was die Aufgaben angeht sollst du dich ja damit identifizieren können. Du kannst ja die Auflistung deiner Tätigkeiten selbst erstellen und von deinen Vorgesetzten freigeben lassen.

Eigentlich ist die Personalabteilung immer Dankbar, wenn die Auflistung der Aufgaben von den Mitarbeiter und Teamleitung direkt kommt. Frag doch nochmal freundlich mit deinen Vorschlägen nach. Denke aber daran, nicht zuuuuu ausschweifend bei der Beschreibung zu sein. Es muss trotzdem kurz und knackig bleiben.

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Hi,

es ist auch davon abhängig in welcher Stadt du lebst. Nicht jeder Sender ist in jeder Stadt vertreten. ARD sitzt in Berlin und ZDF z.B in Mainz.

Ich kann dir aber sagen, dass es ohne direkte Bekanntschaften sehr schwer ist dort ein Praktikum (gerade im Fernsehen) zu erhalten.

Probiere es wirklich bei deiner Lokalzeitung. Manchmal bieten Landkreise auch ein Bürgerblatt. Vielleicht kannst du bei deiner Gemeinde ja für das Bürgerblatt arbeiten (wenn du nicht in einer Großstadt lebst).

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Hi,

um die Ausbildung früher abzuschließen hievt es mehrere Möglichkeiten.

  1. Du gehst vorzeitig in die Prüfung. Das verkürzt deine Ausbildung aber nur um ein halbes Jahr. Diesen Weg kannst du gehen, ohne dass du dafür die Zustimmung deines Ausbildungsbetriebes benötigst bzw. Müssten dein Betrieb detailliert begründen, warum du das nicht schaffen könntest. Um vorzeitig zur Prüfung zugelassen zu werden, musst du nach deinem 1 Lehrjahr einen "Antrag zur vorzeitigen Prüfungszulassung" einreichen. Dieser Antrag muss von der Berufsschule sowie deinem Ausbildungsbetrieb unterschrieben werden. Dafür musst du aber gute schulische Leistung und wenig fehlerhafte vorweisen. Die genauen Antragsfristen und Unterlagen kannst du bei deiner Schule oder bei der IHK erfragen.
  2. Du verkürzt. Eine Ausbildung darf auf bis zu 1,5 Jahre verkürzt werden. ABER dafür musst du deinen Ausbildungsvertrag anpassen (oder es vorab mit dem Betrieb vereinbaren) . Dafür muss aber dein Betrieb zustimmen.

Wenn du also deine Ausbildung um 1 Jahr verkürzen möchtest kannst du entweder direkt eine Anpassung auf 2 Jahre Ausbildungszeit in deinem Ausbildungsvertrag bei deinem Betrieb vereinbaren oder vorzeitig in die Prüfung gehen + 0,5 Jahre Anpassung im Ausbildungsvertrag.
Deinen Realschulabschluss kannst du nicht anrechnen lassen.

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Also zuallererst solltest du dir nicht von deinem Freund sagen lassen wann man ohne Verhütung Sex haben kann, ohne Gefahr zu laufen Schwanger zu werden. Jeder Zyklus ist anders. Es ist immer möglich schwanger zu werden, wenn man nicht verhütet. Selbst während der Periode. Es besteht immer eine geringe Wahrscheinlichkeit.

Die größte Wahrscheinlichkeit wird ein Schwangerschaftstest bringen. Es gibt auch schon Frühtests.

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Hi,

Ich kann mir vorstellen dass es nicht einfach ist so eine Nachricht zu überbringen. dein schlechtes Gewissen ist nachvollziehbar. ABER du bist nicht dafür verantwortlich, ob das Unternehmen zukünftig Azubis hat oder Konkurrenzfähig ist, wenn es um die Suche nach Azubis geht. Auch wenn es Familienunternehmen oftmals schwer haben. Du hast ja deine Entscheidung aus bestimmten Gründen getroffen.
Dazu musst du nun auch stehen. So ist das nunmal in der Arbeitswelt.

Du schaffst das aber? Ich denke eine persönliche Überbringung macht Sinn. Je respektvoller desto besser. Man sieht sich nämlich immer zweimal im Leben.

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Schau dir mal die Ausbildung

Kaufmann/ Kauffrau im Bereich E-Commerce an. Diesen diesen Ausbildungsberuf gibt es erst "seit" ca. 6 Jahren, was wiederum bedeutet, dass es noch nicht so viele Personen gibt, die das Ausgelernt haben.

Je nach Unternehmensgröße gibt es hier viele Möglichkeiten seinen Fachbereich zu finden. Man befasst sich mit allem, was z.B. zu einem Online-Shop oder der Webpräsenz eines Unternehmens dazugehört.

  • Content Marketing
  • Social Media Marketing
  • SEO / SEA
  • Shopaufbau mit Backend
  • Affiliate Marketing
  • CRM
  • Projektmanagement
  • Produktmarketing

Man muss dafür kein Entwickler oder IT Spezialist sein sondern eher kaufmännes Interesse haben. Du kannst zum Teil kreativ sein oder eben analytisch.

Das Leben sowie Kaufverhalten wird immer digitaler. Mit diesem Bereich deckst du in jedem Fall einen zukünftigen Schwerpunkt ab.

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Wie von den meisten schon geschrieben, solltest du dich direkt bei der IHK und der zuständigen Sachbearbeitung melden. Sie unterstützen dich dabei einen neuen Betrieb zu finden.

WICHTIG: Du kannst und solltest weiterhin zur Berufsschule gehen. Auch ohne Betrieb kannst du das für einen Gewissen Zeitraum. So verpasst du nichts in der Schule. Vielleicht helfen dir deine Lehrer oder Mitschüler weiter etwas Neues zu finden.

Solltest du einen neuen Ausbildungsbetrieb finden und dennoch weiterhin deinen Minijob ausüben wollen, musst du natürlich noch daran denken dieses bei deinen neuen Betrieb anzufragen. Ohne Zustimmung vom Hauptarbeitgeber (in diesem Falle dein Ausbildungsbetrieb) darfst du keiner Nebenbeschäftigung nachgehen.

Ich wünsche dir viel Glück!

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Normalerweise sind das auch Fragen, die du direkt mit deiner Personalabteilung klären kannst.

Für die 4 Monate Beschäftigung hast du einen anteiligen Urlaubsanspruch. Dieser ist davon abhängig, wie hoch dein Jahresurlaub ist, ob du noch Resturlaub aus dem Vorjahr hast, ob du bereits Urlaub genommen hast und wann du genau das Unternehmen verlassen wirst.

Sollten hier Urlaubstage bis zum Vertragsende vorhanden sein, müssen dir diese gewährt werden / ausgeglichen werden.

Bei deinen Stunden ist es abhängig was im Vertrag steht. Manchmal hat man definierte inklusivüberstunden. Wenn Überstunden offen sind, musst du diese ausgleichen.

Ein Arbeitszeugnis zu erfragen macht natürlich absolut Sinn. Normalerweise kann man auch das bei der Personalabteilung oder Abteilungsleitug Anfragen.

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Hi,

solange du keinen Übernahmevertrag/ Arbeitsvertrag in den Händen hast, kannst du hier leider nicht viel machen. Hast du hierzu eventuell etwas schriftliches? Eine Mail in der steht dass du mit bestandener Ausbildung zu bestimmten Konditionen übernommen wirst? Aber auch damit wird es schwierig.

Es ist auch eigentlich schwer 3 Jahre im Vorhinein eine Übernahme zu versprechen, da wirtschaftlich immer viel passieren kann. Sicherlich hatte dein alter Chef die Absicht sich dafür einzusetzen. Garantieren kann man das aber nie.

Dir sind hier also leider die Hände gebunden. Wenn deine Ausbildung in diesem Jahr endet, würde ich bereits jetzt einen Zwischenzeugnis einfordern, damit du dich schnell bewerben kannst.

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Hi,

also überlegst du gerade, ob du eine Ausbildung zum Fachinformatiker machst oder zum Bürokaufmann?

Was reizt dich denn genau im IT Bereich? Welche Teilbereiche interessieren dich denn jetzt schon? Gleichzeitig solltest du dich auch fragen, was dir in deinem Praktikum im Büro gefallen hat. Vielleicht lässt sich das ja auch verbinden? Mach doch zur Hilfe eine Pro und Kontraliste.

Es gibt auch viele neue Ausbildungsberufe in denen man technisches Interesse mit kaufmännischen verbinden kann! E-Commerce kann zum Beispiel auch viele Berührungspunkte mit dem Entwicklungsbereich haben, weil man viel mit dem Backend arbeitet. Vielleicht wirst du ja bei der IHK schlauer, die haben auch viele Orientierungsprogramme für junge Menschen, die noch nicht wissen wo die Reise hingehen soll.

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Hi,

du könntest das Unternehmen, bei dem du als Werkstudentin tätig bist auch fragen, ob du für diese Zeit deine Stunden erhöhen kannst. Während der Semesterferien darfst du bis zu 40h in deinem Werkstudentenverhältnisses arbeiten.

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Also man kann dich jetzt nicht dafür bestrafen, dass du einen Kontakt weitergibst.

Da kann nichts auf dich zurückfallen. Sollte es zu einer Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht kommen, spielt es keine Rolle wer wem den Anwalt vermittelt hat. Das würde auch nie zur Sprache kommen.

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