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LeopoldBloom

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LeopoldBloom
23.06.2014, 18:30
Kann das Amt verlangen, dass ich gegen eine Eigenbedarfskündigung klage?

Hallo, ich beziehe Hartz IV. Mein Vermieter möchte mich wegen Eigenbedarf kündigen, befürchtet jedoch, dass ich mich juristisch zur Wehr setze. Ich denke nicht daran, weil mir kommt das gerade recht, und ist für mich die einzige Möglichkeit, um aus der Wohnung rauszukommen. Also alles bestens, es bleibt nur die Frage, ob das Amt von mir verlangen kann, dass ich juristisch gegen die Eigenbedarfskündigung vorgehe.

Gruß Leopold Bloom

...zum Beitrag
Antwort
von LeopoldBloom
26.06.2014, 15:07

Kann ich das Thema erweitern?

Die Eigenbedarfskündigung ist nun da.

Sehr schlüssig begründet, Vermieter hat sich übernommen, und kann mir keine Ersatzwohnung anbieten, da er über keine weitere Wohnung verfügt. So weit i.O.

Dann der Satz: "Ich weise Sie bereits jetzt darauf hin, dass sie gegen diese Kündigung nach §574 BGB Widerspruch einlegen können. Wenn Sie davon Gebrauch machen wollen, muss der Widerspruch..."

Muss das sein? Der könnte das JC auf dumme Gedanken bringen. Oder ist dieser Satz formaljuristisch erforderlich?

Gruß Leopold Bloom

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