Kann mein zukünftiger Arbeitgeber eine ärztliche Überweisung zur Therapie aufrufen?
Ich bin mir nicht sicher, ob das Thema aus der Überschrift wirklich verständlich ist, deswegen erkläre ich zunächst mal meine Situation.
Ich bin zur Zeit noch in der Schule und habe vor einigen Wochen eine Überweisung von meinem Arzt erhalten, wo drin steht, dass ich auf Grund von familiären Belastungen in Therapie gehen könnte, wenn ich das tun wolle. Die Überweisung habe ich natürlich nicht einfach so bekommen, sondern, weil meine Mutter sich zuvor Sorgen über meine und die Psyche meiner Schwester gemacht hatte (wie gesagt auf Grund von familiären Hintergründen) und daraufhin mit dem normalen Arzt geredet hat. Nun bin ich nie in Therapie gegangen und, da ich letztens mitbekommen habe (von Freunden), dass mein zukünftiger Arbeitgeber, beispielsweise bei der Polizei oder Ähnlichem, aufrufen könne, ob ich in psychologischer Behandlung gewesen bin, interessiert mich, ob selbst bei solch einer einfachen Überweisung zur möglichen Therapie die Möglichkeit besteht, dass dies als Ausschlusskriterium gelten kann. Vielleicht gibt es ja hier auf gutefrage jemanden, der sich mit dem Thema auskennt. Ich würde mich sehr auf eine Antwort freuen!
Mit lieben Grüßen