Ich bin im September mit Tuifly in Urlaub (Türkei) geflogen. Mein Flieger hatte 8 Stunden Verspätung.
Ich habe mich schriftlich beschwert, und vor 2 Wochen kam dann aus Kulanz (Danke, Danke, Danke) ein Reisegutschein über 50,- Euro...natürlich einzulösen bei Tui.
Nach dem neuen Urteil stehen mir 400,- Euro Entschädigung zu. Allerdings ist das Urteil ja erst weit nach meinem Flug - allerdings VOR der angebotenen "Entschädigung" gesprochen worden!
Kann ich mich trotzdem auf das Urteil berufen? Wenn ja, wie mache ich es am besten? Wie lehne ich am sichersten diesen lumpigen Reisegutschein ab und fordere "mehr" (Form, Fristen)?
Über jeden Rat dankbar,
Carla aus Köln
hier weitere Infos: http://lexetius.com/2009,3346
8 Art. 7 der Verordnung Nr. 261/ 2004 ("Ausgleichsanspruch") bestimmt:
"(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:
a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger,
b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 km und 3 500 km,