Na klar kannst Du den vollständigen Reisepreis zurückverlangen. Wenn der Reiseveranstalter es nicht schafft, die Einreiseformalien rechtzeitig sicherzustellen, steht Dir eine Anspruch auf Rückerstattung zu.

Hier gibts einen Beitrag vom fachanwalt für Reiserecht zu dem Thema:

http://www.aktuell.ra-janbartholl.de/Aktuell

...zur Antwort

Quark, höhere Gewalt gibts als Entlastungsgrund bei Ansprüchen aus der Fluggastverordnung Nr. 261/2004 nicht. Und Wetterverhältnisse sind meistens nur als Ausrede vorgeschoben:

http://urteilsdatenbank.reise-recht-wiki.de/Urteile.html

...zur Antwort

Deine Buchung ist gespeichert und bei einer Buchung mit einer amerikanischen Airline sowieso bei Behörden vermerkt. Das wird AA auch nie und nimmer bestreiten. Kannst Du auch bei amadeus oder checkmytrip einsehen.

Bist Du sicher, dass Du mit Deinen Forderungen auf dem richtigen Weg bist? Eine gute Anleitung zur Vorgehensweise der Durchsetzung von Fluggastansprüchen der VO 261/04 findet man bei diesem Anwalt für Flugrecht:

www.ra-janbartholl.de

...zur Antwort

Die kannst Du alle vergessen. Inkassounternehmen, die auf die Gutgläubigkeit der Betroffenen spekulieren.

Wenn Du es ernst meinst, besser gleich zum Anwalt oder mit dem Musterschreiben selbst versuchen: www.passagierrechte.org

...zur Antwort

Ein Blick ins GESETZ erleichtert die Rechtsfindung:

Artikel 7:

http://reisegesetze.reise-recht-wiki.de/Fluggastverordnung.html

...zur Antwort

Ganz genau habe ich Deinen Fall nicht verstanden, aber ich glaube Du meinst Corss-Ticketing bzw. Cross-Border-Selling. Das ist erlaubt:

http://urteilsdatenbank.reise-recht-wiki.de/BGH-Cross-Border-Selling-Cross-Ticketing-Lufthansa-AGB-ABB-rechtswidrig-Hinflug-Rueckflug-verfallen-lassen.html

...zur Antwort

Hallo Dominik,

klar stehen Dir alle Rechte der Fluggastverordnung Nr. 261/2004 zu. Das hat mit dem Abflugsort nix zu tun, soweit Deine Airline eine europäische Fluggesellschaft war. Und Air Baltic ist eine europäische Airline und haftet nach EU-Recht, siehe dieses Urteil gegen Air Baltic:

http://www.aktuell.ra-janbartholl.de/Wo-verklagt-man-auslaendische-Fluggesellschaften-Gerichtsstand-Klageort-Airlines.html

...zur Antwort

Bei Ryanair hilft nur der Anwalt. Die sind extrem stur.

Anwalt für Flugrecht:

http://www.aktuell.ra-janbartholl.de/Aktuell

...zur Antwort

Hallo Herr Graf,

wir hatten die gleich Situation. Flugzeitenverlegung von mehr als 12 Stunden und wir sollten mit unserem Baby um 4 Uhr nachts landen.

Wir haben einen Fachanwalt für Reiserecht (www.ra-janbartholl.de) eingeschaltet. Wir konnten dann kostenlos auf einen anderen Urlaub umbuchen und haben sogar ein Upgrade bekommen (5-Sterne mit Spa statt 4-Sterne normal).

...zur Antwort

Bei 3 Tagen Verschiebung und Flugzeitenänderung und Änderung des kompletten Urlaubs steht euch garantiert ein kostenloses Rücktrittsrecht zu. Seid vorsichtig, voreilig zu stornieren. Ich würde mich immer auf die wesentliche Leistungsänderung beziehen.

Infos gibts hier beim Fachanwalt für Reiserecht:

http://www.aktuell.ra-janbartholl.de/Aktuell

...zur Antwort

Je nach Entfernung der Flugstrecke 250 bis 600 EUR pro Person und zusätzlich konkrete Kosten (wie Hotelübernachtung, Mahlzeiten, Getränke, Telefonkosten, Taxikosten, Internet, etc. pp.).

Aber die Frage ist ziemlich allgemein gestellt, oder!?

Eine Übersicht gibts hier:

http://www.aktuell.ra-janbartholl.de/Fristen-berechnen-Reiseansprueche-Forderungen-aus-Reisevertrag-Fristablauf.html

...zur Antwort

Wenn überhaupt muss man bei Gesetzesvorschriften über die Anwendbarkeit VOR einem Ereignis nachdenken. Bei Dir handelt es sich um ein Grundsatzurteil zu Fluggastrechten, was Du innerhalb der Verjährungsfrist immer anführen kannst.

Ob Dein Anspruch auf Entschädigung wegen der Flugverspätung verjährt ist, kannst Du hier nachlesen:

http://www.aktuell.ra-janbartholl.de/Fristen-berechnen-Reiseansprueche-Forderungen-aus-Reisevertrag-Fristablauf.html

...zur Antwort

Hallo Annyaas,

wir waren mit der Familie in der gleichen Situation. Condor wollte die Entschädigung nicht zahlen und berief sich auch auf die pauschale Antwort technischer Defekt. Erst wollten wir die Sache auf sich beruhen lassen. Ich hatte dann jedoch eine sehr informative und freundliche Erstebratung mit diesem Fachanwalt für Reiserecht (www.ra-janbartholl.de).

Der hat uns dann geholfen und tatsächlich mit den Anwälten der Condor 1500 EUR plus Anwaltskosten ausgehandelt. Im Nachhinein waren wir echt froh, dass wir uns nicht haben abbringen lassen. Die Selbstbeteiligung bei der Rechtsschutzversicherung wurde im Schreiben vom Anwalt als "Teil der Rechtsverfolgungskosten" geltend gemacht, von die man uns zu befreien hat.

Hartnäckigkeit zahlt sich dann wohl doch aus.

...zur Antwort