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Leon1061

06.01.2015
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Userrr
05.01.2015, 23:57
Urheberrecht. Interpret ist tod.

Hi,

Ich hätte eine Frage zum Urheberrecht. Ich will ein Video mit Hintergrundmusik veröffentlichen. Keine kommerziellen Zwecke und keine Monetarisierung. Der Interpret der Musik ist bereits tod. Das Werk wurde jedoch 1955 rum "erschaffen". Nach Deutschem Recht ist das Werk jedoch nach dem Tod des Interpreten (2009) 70 Jahre geschützt...

Darf ich die Musik jetzt verwenden oder nicht? Oder muss ich mir von irgendwo die Erlaubnis holen? Der Interpret ist ja schon tod...

Danke im Vorraus.

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Antwort
von Leon1061
06.01.2015, 00:02

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