Nein es ist nicht schwer. Du musst zu aller erst dir Vertrauen, dann kannst du auch anderen vertrauen. Alles beginnt immer in einem Selbst.

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Welcher Prozessor und welche Graka passt auf mein Mainboard? Ich habe einen I5 4460 und eine nVidia Geforce GTX 960 mit 2Gb und möchte gerne aufrüsten?

Hauptplatine

Hersteller : GigaByte

MP Unterstützung : Nein

MPS Version : 1.40

Modell : H81M-S2H

Typ : Hauptplatine

BIOS : 63-0100-000001-00101111-041312-Chip

Chipsatz

Modell : Gigabyte Core (Haswell) DRAM Controller

OEM Gerätename : Intel Core (Haswell) DRAM Controller

Revision : A7

Bus : CSI (Quick Path)

Front Side Bus Geschwindigkeit : 100MHz

Breite : 20-bit / 20-bit

Maximale Busbandbreite : 400MB/s

Maximaler Strom : 3.900W

Funktionen

VT-d - Virtualisierungstechnologie : Ja

Chipsatz 1 Hub Schnittstelle

Typ : DMI

Anzahl von Anschlüssen : 172

Logische/Chipsatz Speicherbänke

Bank 0 : 8GB DIMM DDR3 11-11-11-28 5-39-12-8 1T

Geteilter Speicher : 66MB

Maximaler Speicher : 32GB

Unterstützte Speichertypen : DIMM DDR3

Kanäle : 1

Breite : 64-bit

Bankverschachtelung : 4-Weg

Speicherbusgeschwindigkeit : 2x 800MHz (1.6GHz)

Maximale Geschwindigkeit : 1.6GHz

Multiplikator : 8x

Im Prozessor integriert : Ja

Maximale Speicherbusbandbreite : 12.5GB/s

APIC 1

Version : 2.0

Multiplikator : 1/2x

Maximale Interrupts : 24

IRQ Handler verwendet : Ja

Erweiterte Unterstützung : Ja

Umgebungsmonitor

Modell : Intel Core CPU [P1, C4, T7]

Version : 60.3

Hauptplatinespezifische Unterstützung : Nein

Umgebungsmonitor

Modell : Intel HSW IMC

Version : 0.6

Hauptplatinespezifische Unterstützung : Nein

LPC Hub Controller 1

Modell : Gigabyte Lynx Point LPC Controller

OEM Gerätename : Intel Lynx Point LPC Controller

Revision : A6

ACPI Powermanagement unterstützt : Ja, Eingeschaltet

Erweiterter TCO Modus Unterstützt : Ja, abgeschaltet

Zufallszahlengenerator unterstützt : Nein

Unterstützt Hochpräzisionstimer : Ja, Eingeschaltet

Anzahl Hochpräzisionstimer : 8

Systemtakt : 14.32MHz

Delayed Transaction aktiviert : Ja

LPC Legacy Controller 1

Typ : T2 86-20

Version : 0.20

Anzahl eingeschalteter Geräte : 7 Einheit(en)

USB Controller 1

Modell : Gigabyte Lynx Point USB xHCI Host Controller

OEM Gerätename : Intel Lynx Point USB xHCI Host Controller

Revision : A6

Version : 3.0

Spezifikation : 1.0

Schnittstelle : XHCI

Kanäle : 17

Companion Controller : 32

Unterstützte Geschwindigkeit(en) : Voll (12Mbps) Hoch (480Mbps) Super (5Gbps)

Adressierung unterstützt : 64-bit

Legacy-Emulation eingeschaltet : Nein

USB Controller 2

Modell : Gigabyte Lynx Point USB Enhanced Host Controller #2

OEM Gerätename : Intel Lynx Point USB Enhanced Host Controller #2

Revision : A6

Version : 2.0

Spezifikation : 0.20

Schnittstelle : EHCI

Kanäle : 2

Unterstützte Geschwindigkeit(en) : Niedrig (1.5Mbps) Voll (12Mbps) Hoch (480Mbps)

Adressierung unterstützt : 64-bit

Legacy-Emulation eingeschaltet : Nein

USB Controller 3

Modell : Gigabyte Lynx Point USB Enhanced Host Controller #1

OEM Gerätename : Intel Lynx Point USB Enhanced Host Controller #1

Revision : A6

Version : 2.0

Spezifikation : 0.20

Schnittstelle : EHCI

Kanäle : 2

Unterstützte Geschwindigkeit(en) : Niedrig (1.5Mbps) Voll (12Mbps) Hoch (480Mbps)

Adressierung unterstützt : 64-bit

Legacy-Emulation eingeschaltet : Nein

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Hallo,

die CPU passt auf das Board aber deine Grafikkarte würde nicht laufen. Sie benötigt

PCI-E 3.0. Du hast aber nur PCI-E 2.0. Ist also nicht kompatibel.

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Hallo, die CPU ist nicht kompatibel.

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Einschränkungen von Grundrechten durch die Hartz-IV-Gesetzgebung

Die folgenden Normen des SGB II – Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094), das zuletzt durch Artikel 9 Absatz 1 des Gesetzes vom 3. April 2013 (BGBl. I S. 610) geändert worden ist – schränken einfachgesetzlich folgende Grundrechte ein:

1.) § 2 Abs. 1 S. 2 u. 3 SGB II (Grundsatz des Forderns) – Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 12 GG: Die Pflicht zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung verstößt gegen den Grundsatz der Vertragsfreiheit und schränkt so das Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG unzulässig ein, da durch dessen Wahrnehmung weder die Rechte anderer verletzt werden noch gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstoßen wird. Die Pflicht zur Annahme einer zugewiesenen Arbeit schränkt das Grundrecht der Freiheit der Berufswahl gemäß Art. 12 Abs. 1 GG ein und ermächtigt das Jobcenter zur gemäß Art. 12 Abs. 3 GG dahingehend unzulässigen Zwangsarbeit.

2.) § 2 Abs. 2 S. 2 SGB II (Grundsatz des Forderns) – Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 12 GG: Die Pflicht des Leistungsberechtigten, seine Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einzusetzen, schränkt unzulässig, da keine Verletzung der Rechte anderer und auch kein Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz durch den Normadressaten vorliegt, sowohl sein als auch das Grundrecht der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen auf die freie Entfaltung der Person gemäß Art. 2 Abs. 1 GG und die freie Berufswahl gemäß Art. 12 Abs. 1 GG ein, da zum Einen sowohl eine Fürsorge- und Einstandspflicht und auch eine Fürsorge- und Einstandsannahme ohne die Maßgabe einer entsprechenden Willenserklärung der Betroffenen begründet werden und zum Anderen eine gemäß Art. 12 Abs. 3 GG dahingehend unzulässige Zwangsarbeit.

3.) § 7 Abs. 3 Ziff. 3.c) SGB II (Leistungsberechtigte) – Art. 2 Abs. 1 GG: Die Vorschrift der Annahme eines wechselseitigen Willens, einer gegenseitigen Verantwortung sowie eines gegenseitigen Einstehens einer mit der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person hinsichtlich in einem gemeinsamen Haushalt zusammen lebenden Person und ohne die Maßgabe einer entsprechenden Willenserklärung der Betroffenen schränkt hier das Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG unzulässig ein, da durch dessen Wahrnehmung weder die Rechte anderer verletzt werden noch gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstoßen wird.

4.) § 7 Abs. 3a SGB II (Leistungsberechtigte) – Art. 2 Abs. 1 GG: Die Vorschrift der Annahme der Vermutung eines wechselseitigen Willens, einer gegenseitigen Verantwortung sowie eines gegenseitigen Einstehens einer mit der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person hinsichtlich in einem gemeinsamen Haushalt zusammen lebenden Person und ohne die Maßgabe einer entsprechenden Willenserklärung der Betroffenen schränkt hier das Grundrecht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG unzulässig ein, da durch dessen Wahrnehmung weder die Rechte anderer verletzt werden noch gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstoßen wird.

5.) § 7 Abs. 4a SGB II (Leistungsberechtigte) – Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG, Art. 11 Abs. 1 GG: Die Verbindung von Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, welche zuvörderst durch das Sozialstaatsprinzip gemäß Art. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG begründet werden und demzufolge keine Leistungspflicht begründen können, da sie gemäß Art. 1 Abs. 3 GG die öffentliche Gewalt als unmittelbar geltendes Recht binden, mit einer dem entgegenstehenden Anwesenheitspflicht am Wohnort des Leistungsempfängers, zudem über einen die durchschnittliche Arbeitszeit bei weitem übersteigenden Zeitraum, schränkt hier sowohl das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG auf Grund des möglichen Entzugs der Lebensgrundlage ein als auch das Grundrecht auf Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet gemäß Art. 11 Abs. 1 GG.

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Hallo,

den Chipsatz Treiber findets gibt es direkt zum Download, wenn du ihn anklicks. http://kuerzer.de/fI5VXDufC

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Hallo,

erst einmal sind die meisten Antworten hier falsch. Sanktionen sind Grundgesetzwidrig.

Auszug aus dem Urteil vom BVerfG:

„Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind. Dieses Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG hat als Gewährleistungsrecht in seiner Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG neben dem absolut wirkenden Anspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung. Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden…”

Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2010

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PC Bluescreens / Abstürze

Hey Zusammen,

Seit einiger Zeit hab ich Probleme mit meinem PC. Immer wieder stürzt er während des Spielens ab oder es erscheint ein Bluescreen. Die Zeitabstände sind immer unterschiedlich, mal kann ich stundenlang spielen und manchmal stürzt er schon beim starten ab.

Mein System:

Windows 7

Gigabyte GA-H97

Intel Core i5 4590

MSI R9 280 Gaming 3G

Crucial Ballistix Sport Arbeitsspeicher 8GB

be quiet! System Power 7 450W

Die letzten Bluescreen Auswertungen: (Kann da leider gar nix rauslesen^^)

==================================================

Dump File : 041915-11216-01.dmp

Crash Time : 19.04.2015 18:21:27

Bug Check String : IRQL_NOT_LESS_OR_EQUAL

Bug Check Code : 0x0000000a

Parameter 1 : 00000000`00000028

Parameter 2 : 00000000`00000002

Parameter 3 : 00000000`00000000

Parameter 4 : fffff800`034ce930

Caused By Driver : ntoskrnl.exe

Caused By Address : ntoskrnl.exe+72a40

File Description : NT Kernel & System

Product Name : Microsoft® Windows® Operating System

Company : Microsoft Corporation

File Version : 6.1.7601.18798 (win7sp1_gdr.150316-1654)

Processor : x64

Crash Address : ntoskrnl.exe+72a40

Stack Address 1 :

Stack Address 2 :

Stack Address 3 :

Computer Name :

Full Path : C:\Windows\Minidump\041915-11216-01.dmp

Processors Count : 4

Major Version : 15

Minor Version : 7601

Dump File Size : 321.488

Dump File Time : 19.04.2015 18:47:07

==================================================

==================================================

Dump File : 042015-14882-01.dmp

Crash Time : 20.04.2015 21:36:14

Bug Check String : KMODE_EXCEPTION_NOT_HANDLED

Bug Check Code : 0x0000001e

Parameter 1 : ffffffff`c0000005

Parameter 2 : fffff880`05cfa463

Parameter 3 : 00000000`00000000

Parameter 4 : ffffffff`ffffffff

Caused By Driver : iusb3xhc.sys

Caused By Address : iusb3xhc.sys+28463

File Description :

Product Name :

Company :

File Version :

Processor : x64

Crash Address : ntoskrnl.exe+72a40

Stack Address 1 :

Stack Address 2 :

Stack Address 3 :

Computer Name :

Full Path : C:\Windows\Minidump\042015-14882-01.dmp

Processors Count : 4

Major Version : 15

Minor Version : 7601

Dump File Size : 321.808

Dump File Time : 20.04.2015 21:39:28

==================================================

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Hallo,

Bug Check String : IRQL_NOT_LESS_OR_EQUAL

Diese Meldung kann unterschiedliche Ursachen haben. Meist liegt es an einem fehlerhaften Treiber

und/oder an einem fehlerhaften Zusammenspiel zwischen Hard- und Software. Mögliche Ursache

könnten aber auch defekte und/oder inkompatible Hardwarekomponenten sein die den Neustart

und/oder laufenden Betrieb stören. 

Mögliche Lösungsansätze im laufenden Betrieb:

Wurde neue Hard- und/oder Software installiert, so entferne diese.

Starte das System im abgesicherten Modus und entferne zuletzt installierten

Treiber oder ersetze diese.

Bug Check String : KMODE_EXCEPTION_NOT_HANDLED

Meistens ist ein fehlerhafter Treiber die Ursache. Der Name des Treibers oder die Funktion wird dabei

in der Fehlermeldung angegeben. Der Übeltäter in diesem Fall ist der USB 3.0 Treiber (iusb3xhc.sys).

Mögliche Lösungsansätze:

Anderen (neueren) Treiber verwenden.

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Hallo,

hier gibt es eine gute Anleitung, wie du Android auf dein Smarphone installierst. Viel Glück.

http://www.htcinside.de/htc-hd2-android-in-fuenf-schritten-installieren/

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Hallo,

ich habe genau das selbe Model von Acer. Meine Erfahrung hat mir gezeigt, das du die Treiber von Win8 auch auf Windows7 installieren kannst. Dies funktioniert 100% zentig. Wenn du Treiber installierst, achte darauf, das der Chipsatz Treiber ( Chipset) immer als erstes installiert wird.

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Hallo,

hier kannst du die Treiber downloaden. Beachte Bitte, welche CPU verbaut ist in deinem Notebook. Nach Auswahl dieser, kannst du die Treiber herunterladen. Die Treiber sind nur für Windows 8- 64bit. Aber diese kannst du unter Windows 7 verwenden. Den Chipsatz (Chipset) Treiber IMMER als erstes installieren. http://www.asus.com/de/supportonly/F555LN/HelpDesk_Download/

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Hallo,

1.Also unter einem Administratorkonto anmelden, dann die Tastenkombination Windows+R drücken und regedit im Dialogfeld Ausführen eingeben. 2. Sobald die Benutzerkontenabfrage bestätigt und der Registrierungs-Editor gestartet ist, navigiert man zum unten angegebenen Schlüssel und trägt den benötigten Wert nach.

Der Schlüssel in der Registrierung lautet: HKEY_LOCAL_Machine\System\CurrentControlSet\Services \atapi\Controller0

Im rechten Teil des Registrierungs-Editors ist dann der DWORD-Wert EnumDevice1 einzutragen und auf 1 zu setzen. Im oben verlinkten Forenbeitrag wurde ein alternativer Befehl angegeben: reg.exe add “HKLM\System\CurrentControlSet\Services\atapi\Controller0″ /f /v EnumDevice1 /t REG_DWORD /d 0x00000001

Kann natürlich auch verwendet werden. Hierzu ist das Fenster der Eingabeaufforderung über Als Administrator ausführen zu öffnen und der Befehl einzugeben.

Nach einem Neustart sollten die Laufwerke wieder auftauchen.

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Hallo,

ein gutes informatives und unabhängiges deutsches Nachrichtenportal ist die DWN. Hier herrscht noch echter gut recherchierter Journalismus. http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/

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Hallo,

ein gutes informatives und unabhängiges deutsches Nachrichtenportal ist die DWN. Hier herrscht noch echter gut recherchierter Journalismus. http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/

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Hallo,

hier eine mögliche Problemlösung. http://www.giga.de/extra/wlan/tipps/nicht-identifiziertes-netzwerk-kein-internetzugriff-probleme-loesen/

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Hallo,

hier findest du, was du benötigst. http://www.roxio.de/enu/support/gamecapture-hd-pro/software_updates.html

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