Vielleicht nochmal im Detail. Ich dachte ich hab nur die vorgegeben Zeichen in der Überschrift.

Ich bin in der Probezeit und beide Seiten haben in dieser nach Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Wochenende.

Ich habe ein neues Jobangebot zum 1.05. angenommen. Würde aber gerne am 04.04. zum 30.04 schon kündigen.

Der Grund:

Wir haben ab 1.04. neues Geschäftsjahr und alles wird umgestellt. Ich bin im Aussendienst und Kunden usw. werden neu zugeteilt. Es wäre für mich und für meinen Arbeitgeber sinnlos wenn ich noch bis zum 11.04. arbeite mich den Kunden als neuer Ansprechpartner vorstelle und dann am 11.04 zum 30.04 fristgerecht kündige.

Und meine Frage ist. Kann mir der Arbeitgeber nach meiner ordentlichen Kündigung am 04.04. zum 30.04 z.b. am 05.04. eine Kündigung schreiben die fristgerecht zum 22.04 wäre ums mir schön reinzudrücken?

Dann müsste ich mich eine Woche Arbeitslos melden usw. wäre einfach nur quatsch :/

Vielen Dank

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