Hallo :) Aus diesem Urteil soll ich herrausarbeiten wie das Bundesverfassungsgericht zum Grundlagenvertrag steht. Das sind meine Stichpunkte: - DDR auch ein Staat im Sinne des Völkerrechts, auch wenn die BRD dies nicht anerkennt - beide Staaten gehören zu einem Gesamtdeutschland auch wenn sie handlungsunfähig sind - erinnert an das Wiedervereinigungsgebot, was die Regierungen immer noch erfüllen können
ich habe den letzten Teil mit den Grenzen nicht verstanden, könnte den mir vielleicht jemand erklären? Und ist der restliche Teil, den ich schon rausgearbeitet habe richtig oder habe ich etwas falsch verstanden?
Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtsgültigkeit des Grundlagenvertrags:
(Die DDR) ist im Sinne des Völkerrechts ein Staat und als solcher Völkerrechtssubjekt. Diese Fest-stellung ist unabhän¬gig von einer völkerrechtlichen Anerkennung der [DDR] durch die Bundesrepublik Deutschland. Eine solche Aner¬kennung hat die Bundesrepublik Deutschland […] nie förmlich aus-gesprochen. […] Das Besondere dieses Vertrags ist, dass er […] ein bilateraler Vertrag zwischen […] zwei Staaten ist […], die Teile eines noch immer existierenden, wenn auch handlungsunfähigen, weil noch nicht reorgani¬sierten umfassenden Staates Gesamtdeutschland mit einem einheitlichen Staatsvolk sind. […] Die Bundesregierung ver¬liert durch den Vertrag nicht den Rechtstitel, überall im in¬ternationalen Verkehr, auch gegenüber der [DDR], nach wie vor die staatliche Einheit des deutschen Volkes im Wege seiner freien Selbstbestimmung fordern zu können und in ihrer Politik dieses Ziel mit friedliebenden Mitteln und in Übereinstimmung mit den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts anzustreben. Für die Frage, ob die Anerken¬nung der Grenze zwischen den beiden Staaten als Staats¬grenze mit dem Grundgesetz vereinbar ist, ist entscheidend die Qualifizierung als staatsrechtliche Grenze zwischen zwei Staaten, deren „Besonderheit“ ist, dass sie auf dem Funda¬ment des noch existierenden Staates „Deutschland als Gan¬zes“ existieren, dass es sich also um eine staatsrechtliche Grenze handelt ähnlich denen, die zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland verlaufen. […] Sie ist in (dieser) Qualifizierung (und nur in dieser Qualifizierung) mit dem Grundgesetz vereinbar.
Vielen Dank schonmal im vorraus!