Ich geh davon aus du ziehst bestimmte Angebote (Spiele) ohne die Einwilligung des Urhebers... demnach ist das wie beim Tauschbörsen
nach § 53 UrhG gedeckt und somit als illegal einzustufen.
Q: http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-in-sonstigen-faellen/download-upload-was-ist-erlaubt-und-was-nicht-filesharing.html
Anwälte schreiben:
Anwender, die über xxxx.xx an einen Inhalt gelangten, der zum Download
angeboten wurde, haben rechtswidrig gehandelt und können entsprechend
belangt werden, da sie das Vervielfältigungsrecht des Urhebers
verletzten. Die Folgen können Abmahnung auf Beseitigung und/oder
Unterlassung, Schadensersatzansprüche oder bis zu drei Jahren
Freiheitsstrafe oder Geldstrafe sein.
Letzteres dürfte aber kaum zur Anwendung kommen, wenn jemand ein paar Musiktitel oder Filme illegal herunterlädt.
Bliebe im schlimmsten Fall also eine Klage auf Schadensersatz auf Grundlage der so genannten Lizenzanalogie. Dabei wäre die Berechnungsgrundlage der Betrag, den der Verletzer als "angemessene Vergütung" für die Erlaubnis zur Nutzung hätte entrichten müssen.
Somit sind die Anwaltsgebühren im Falle einer einfachen Abmahnung auf rund 150 Euro gedeckelt.
In Fällen von Filesharing sieht das natürlich anders aus.
Die Frage ist ob überhaupt gegen Downloader ermittelt wird. Denn dies dürfte alles andere als trivial sein. Selbst wenn xxxx.xx Nutzerdaten speichert,
würde das noch nicht ausreichen. Denn dem Nutzer müsste nachgewiesen
werden, dass er tatsächlich auch einen Download tätigte. Da aus dem
Forum aber nur auf Sharehoster verlinkt wurde, müssten bei diesen
Beweise gesichert werden. Interessant war auch die Frage wo die Server stehen...mitlerweile ist das fast egal aufgrund internationaler Zusammenarbeit...
Zurück auf die Frage zu kommen...ja du kannst im Gefängnis kommen wenn du 18 bist und der Ausmaß groß genug ist. Ist das wahrscheinlich, nein!