Vielleicht traut er sich einfach nicht, er könnte unsicher sein.

Warum sollen denn immer Jungs diese Schritte wagen? Ich habe meinen jetzigen Freund auch nach seiner Nummer gefragt und habe den ersten Schritt gewagt, weil er sich nicht traute. Und ich bereue nichts. ;-)

Also: Frag du ihn doch mal nach seiner Nummer. Auch, wenn er im Chat sicher wirkt, könnte er doch im "echten Leben" unsicher sein, denn es ist schließlich was anderes, ob man sich gegenüber steht und direkt mit einer Person spricht oder nur schreibt.

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Passwort ändern, vllt. erlaubt sich da jemand einen Scherz ;o

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Es gibt nicht DIE Jugendsprache. Es gibt Jugendsprachen.

Oder um es anders zu sagen: Jeder spricht anders.

Und nur, weil manche meinen, sie müssten ständig sowas wie "ey digga, hab kein bock mehr, das fuckt voll ab, alter, yo" sagen, heißt es nicht, dass jeder Jugendliche diese "Jugendsprache" spricht.

Aber wenn du sowas wie den oben geschriebenen Satz meinst: Bah. Ich hasse sowas. Und das schreibe ich als 17 Jährige. :/

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Warum fragst du eine Freundin, ob sie dir die Nummer eines Mädchens besorgen kann, wenn du was von ihr willst? Vielleicht ist sie sich deswegen unsicher.

Ich weiß nicht, ob du sie (gut) kennst, aber falls nicht, würde ich sie erstmal ein bisschen kennenlernen, erst recht, wenn sie schüchtern ist. Vielleicht hat sie auch einfach Angst, dass du dich nur lustig über sie machen willst, wenn sie das sonst nicht gewohnt ist, dass Jungs sie nach ihrer Nummer fragen.


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"sie wird darauf kommen das ich nichts kann"

Ich verstehe deinen Text nicht. Hast du jemals Klavier oder Geige spielen können, hast du es nur behauptet oder hast du es verlernt?

Wenn du es verlernt hast, dann ist es doch nicht schlimm! Sowas ist normal, wenn man etwas längere Zeit lang nicht gemacht hat, und dann solltest du ihr einfach davor sagen, dass du dir nicht sicher bist, ob du noch spielen kannst.

Wenn du nur behauptet hast, es spielen zu können, und es jetzt auffliegt, dann hast du ein Problem. ;o

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Ich habe mal davon was gelesen, dass es wirklich nur rechtlich unbedenklich ist, wenn der Sterbewillige sich das Medikament selbst verabreicht.

Selbst wenn es schriftlich dokumentiert ist, dass er nichts einzuwenden hat, dass andere ihm das Medikament verabreichen, soll das nicht gültig sein. Einzig die Patientenverfügung, dass lebenserhaltende Maßnahmen abgelehnt werden, soll gültig sein.

Das ist aber schon länger her und ich habe es auch nicht mehr so richtig gut in Erinnerung, dass ich sagen kann, ich bin mir sicher, kann also sein, dass sich da was geändert hat oder dass ich etwas falsch in Erinnerung habe. Verlass dich also nicht auf mich ;-)

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Wann warst du denn beim Arzt?

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