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Ira9561
15.01.2011, 21:04
Muß ein Alg2-Empfänger bisher erhaltene Leistungen zurückzahlen, wenn er im Lotto gewinnt oder erbt

Wenn man einen sechsstelligen Betrag erbt/gewinnt und man schon viele Jahre vorher von Sozialhilfe bzw. Harz 4 gelebt hat - was kann das "Amt" zurückfordern?

Meines Wissens ist ALG 2 oder Hartz4 eine Sozialleistung - ähnlich wie vorher Sozialhilfe- und somit ist das "Amt" berechtigt (bis zu 10 Jahre) erhaltene Leistungen zurückzufordern. Wer kann mir helfen, genaue Info`s zu erhalten bzw. wo finde ich diese.

...zum Beitrag
Antwort
von Leluca
16.01.2011, 18:45

Durch meine tägl. Arbeit weiss ich, dass die ALGII mit Bekanntgabe eingestellt werden und erst bis zur Schonvermögensgrenze zum Lebensunterhalt aufgebraucht werden. Wenn jedoch nachgewiesen werden kann, dass man schon vorher Vermögen hatte und Leistungen uberechtigt bezogen wurden, kommt es zu einer Rückzahlungspflicht

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