Antwort
Durch meine tägl. Arbeit weiss ich, dass die ALGII mit Bekanntgabe eingestellt werden und erst bis zur Schonvermögensgrenze zum Lebensunterhalt aufgebraucht werden. Wenn jedoch nachgewiesen werden kann, dass man schon vorher Vermögen hatte und Leistungen uberechtigt bezogen wurden, kommt es zu einer Rückzahlungspflicht