Ich würd sagen es wird Folgen wie Arbeitslosigkeit geben aber auch das Problem, dass Umsätze ausfallen also Bankrott vieler Firmen droht. Ich meine auch, dass viele Verträge, Bestellungen usw nicht eingehalten werden.

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Grundsätzlich würde ich den Virus und die damit verbundenen Auflagen nicht als Ferien ansehen. Natürlich wird der Lehrer das vermerken und es ist wichtig mitzumachen da man den Stoff ja nach der Zeit zu Hause auch können sollte. Rechtlich wird es dazu wohl keine Regelung geben, da das alles für die Regierung und viele Schulen neu ist.

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Grundsätzlich gilt die Rechnung als zugestellt sobald sie in deinen Machtbereich fällt somit ist auch die Frist gültig. Vertrag ist Vertrag und aus dem wirst du wahrscheinlich nicht herauskommen. Du kannst auf Kulanz hoffen ansonsten kommen eventuell Mahnschreiben mit Mahngebühren auf dich zu. Es gibt evtl die Möglichkeit zu schauen ob die AGBs nicht gültig wurden aufgrund zu langer Bindung. Dazu gibt's im KschG genauere Angaben was nun übermäßig lange Bindungen sind. Mach dich mal schlau oder frag einen Anwalt.

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Wie alt ist sie? Wenn sie minderjährig ist, dann darf sie keine Rechtsgeschäfte abschließen ohne, dass ihr Eltern dabei sind bzw zustimmen. Das Geschäft wäre schwebend bis sich die Eltern dazu äußern. Also sollte der Vertrag nichtig sein. Somit muss der Vater auch nicht zahlen. Falls sie über 18 ist, haftet sie selbst für die Kaufverträge und muss auch selbst zahlen.

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