Crush meiner besten Freundin?

Hey Leute,ich bin schon sehr sehr lange in einen Typ verliebt der nicht auf meine Schule geht aber mit mein Bus fährt. Ich bin in einer 3er Freundschaft und beide meiner Mädels wissen das ich ihn unglaublich attraktiv finde und mich schon seit über 1 Jahr in ihn verliebt habe. Ich weiß das beide meiner Freundinen ihn auch sehr attraktiv finden und ihn auch die ganze zeit anschauen. Jetzt hat mir letztens Freundin 1 erzählt das Freundin 2 ihr erzählt hat das sie auch auf ihn steht und ihn attraktiv findet ich war da nicht dabei da die beiden sehr viele Klassen ohne mich haben. Jetzt dachte ich die ganze zeit Freundin 2 würde auf ihn stehen eben habe ich aber die gute frage seite von Freundin 1 gesehen hab sie gefragt ob sie das ist und sie meinte: ja aber bitte geh da weg weil ich da von den Streit von meiner mom erzählt habe und nicht bereit bin darüber zu reden. und ja auch wenn es sehr gemein von mir ist bin ich trotzdem darauf gegangen und habe mir ihre Fragen durchgelesen in einer der Fragen erzählt sie dann das sie auch sehr in den Typ verliebt ist und denkt er könnte auch in sie verliebt sein. Ich habe jetzt 2 fragen.

1. Sind jetzt beide meiner Freundinen in ihn verliebt oder nur Freundin 1 und hat erzählt das es Freundin 2 ist um meine Reaktion zu testen

2. Ich möchte weder Freundin 1 noch Freundin 2 verlieren weil sie mir beide sehr am Herz liegen und ich sie zeit der Grundschule kenne und weiß nicht was ich jetzt glauben soll

Ich weiß wirklich nicht wie ich jetzt mit der Situation umgehen soll kann mir bitte jemand helfen?

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Zu Frage 1 muss ich dich leider enttäuschen:

Für mich sieht es so aus, dass beide deiner Freundinnen auf ihn stehen und in ihn verliebt sind.

Zu Frage 2 kann ich deine Ängste und Sorgen definitiv nachvollziehen. Es wird auch irgendwann ein Gefänge zwischen euch drei geben, da bin ich mir sehr sicher. Selbst wenn du auf ihn verzichtest, würde es zwischen deinen Freundinnen irgendwann ein Geflecht geben.

Du musst dir selbst eine Gegenfrage stellen:

Kannst du deine Gefühle kontrollieren und beobachtest lieber erstmal solange, bis du mehr weißt, oder kannst du das nicht? Denn ich würde mich an deiner Stelle erstmal zurückhalten und abwarten. Du kannst natürlich auch in die Offenssive gehen, riskierst aber dann die Freundschaft zwischen euch.

Die beste Lösung ist ein offenes Gespräch mit deinen Freundinnen. Mach reinen Tisch und frage sie, was sie empfinden. Das sollte eure Freundschaft nicht gefährden. Eine andere Lösung sehe ich nicht

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So wie es scheint, scheinst du bereits in ihn verliebt zu sein. Deinen Erzählungen zufolge, gerade was deine Gefühle und Emotionen ihm gegenüber betrifft, sind für mich eindeutig. In einer Freundschaft sind diese Dinge zwar auch vorhanden und gehören dazu, aber mit dem Punkt "Schmetterlinge im Bauch" trifft es eher zu, dass du bereits mehr als eine Freundschaft für ihn empfindest.

Gleich zu denken, dass du keine Chance hast und nur gut genug fürs Bett bist, ist ein falscher Ansatz. Ich sage nur: Männer macht es immer interessanter, wenn sie eine harte Schale haben und man nicht so einfach durchkommt. Dazu fehlt es an Angaben von dir. Hilfreich wäre auch, zu wissen, von welchem Alter wir hier sprechen...

Er scheint ja ein feiner Kerl zu sein, wenn du nicht die einzige bist, die an ihm interessiert zu sein mag :)

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Ja kenne ich.

Das hat aber ganz natürliche, teilweise psychologische Ursachen. Vergangene Erlebnisse bzw. Ereignisse des Tages werden meist im Schlaf weiter verarbeitet. Man kommt also fast nie richtig zur Ruhe. Gerade in Situationen, in denen man von anderen enttäuscht wurde, habe ich häufig erlebt, dass ich kurz danach von eine der Personen geträumt habe. Das scheint normal zu sein.

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Anhand der doch eher niedrigen Haftstrafe von 30 Tagen denke ich, wird es keinen geschlossenen Vollzug geben. Er wird zwar für diese 30 Tage nicht aus der JVA dürfen, aber dennoch wird er Freiraum haben, Hofgang, usw. Die deutschen JVA´s sind keine Katakomben, sondern gleichen eher einem genügend teils luxuriös ausgestattenen Zimmer. JVA`s werden in verschiedene Abteilungen eingeteilt, je nach Straftäter. Dein Bruder wird in die eher "lockere" Abteilung kommen, wo es sich mit Sicherheit nicht um Schwerverbrecher handeln wird. Er wird diese 30 Tage sicher gut überstehen und im Nachhinein hoffentlich ein straffreies Leben führen.

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Die Einsicht in Schulakten ist gem. DSGVO und BDSG stark geschützt. Es müssen schon schwerwiegende Straftaten vorliegen, um einen solchen zugriff zu ermöglichen. Jedoch ist hierfür - wie von dir bereits richtig vermutet - zumindest eine staatsanwaltschaftliche Anordnung notwendig. Innerhalb von 24 Stunden nach Zugriff auf die Schulakten muss aber ein richterlicher Beschluss vorliegen, ansonsten wäre es rechtswidrig.

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Nein, es müssen mindestens zwei Monatsmieten überfällig sein. Eher darf er dir nicht kündigen. Der Mieter ist diesbezüglich hinreichend geschützt um ihm eben "Klärungsaufschub" bei derartigen Problemen zu geben.

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Da du volljährig bist - bist du von jeglichen Namensänderungen nun ausgenommen. Wenn du noch minderjährig wärst, dann könntest du das entscheiden, aber da du volljährig bist hast du praktisch nichts mehr mit ihrem Nachnamen zu tun. Das ist nun allein Sache deiner Mutter. Solange du selbst nicht heiratest, wird eine Nachnamensänderung nicht möglich sein.

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Man müsste deinen Ausbildungsvertrag kennen und sehen, um das zu beurteilen. Wie es sich in Privatschulen verhält, ist mir nämlich auch nicht ganz klar. Grundsätzlich hast du mit dem BBiG und § 20 recht, jedoch müsste man erstmal wissen, wie dein Vertrag aussieht und welche Inhalte hier festgelegt worden sind.

Einfach gesagt solltest du einfach mit deinen Ausbildern sprechen, dass es nicht das richtige für dich ist. Zwingen, da zu bleiben, kann dich sowieso keiner.

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Wenn es sich um eine Einbauküche handelt, hat der Vermieter sicherzustellen, dass diese auch funktionsfähig - und frei von derartigen Mängeln / Schäden ist. Du sagtest, dass du bereits Probleme mit nassen Wänden und Schimmel hast. Daher solltest du den Vermieter erstmal freundlich darauf hinweisen, dass das so nicht funktioniert und du gern wünschst, dass das behoben wird. Er ist verpflichtet - sollte er einen Handwerker kommen lassen - die dadurch entstehenden Kosten vollständig zu übernehmen, denn du selbst bist ja nicht dafür verantwortlich.

Wenn es nass wird oder gar tropft, wird der Schaden durch Wasseransammlungen nur noch größer, weshalb der Vermieter im Normalfall eigentlich auch ein Interesse daran haben sollte, dass das eben nicht erst passiert.

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Eine Unterschrift des Beschlagnahmeprotokolls darf nur durch den Betroffenen, der von der Durchsuchung betroffen ist, erfolgen. Es darf kein Dritter für einen anderen ein solches Durchsuchungsprotokoll unterschreiben - andernfalls ist es nichtig. Bei einem fehlerhaften Protokoll bzw. einer falschen Unterschrift durch einen unberechtigten Dritten, hat die Polizei die beschlagnahmten Gegenstände unverzüglich wieder herauszugeben. Dazu kommt, dass nach der Durchsuchung innerhalb von 24 Stunden ein richterlicher Beschluss über die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung vorliegen muss, andernfalls müssen auch hier wieder die Gegenstände unverzüglich zurückgegeben werden.

Die Unterschrift durch einen minderjährigen Dritten, der nicht von der Durchsuchung betroffen war, weil dieser Durchsuchungsbefehl eben auf den Vater ausgestellt war, ist nichtig und rechtsunwirksam. Zwingend muss der Vater als Betroffener dieses Protokoll unterschreiben. Ich rege an, sich in dieser Sache schnellstmöglich einen Strafverteidiger zu holen.

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Die Sozialversicherungsnummer erfährst du - sofern du noch nicht gearbeitet hast - bei der Deutschen Rentenversicherung. Einfach mal im Internet schauen und dort anrufen. Sie werden dann gemeinsam mit dir die Sozialversicherungsnummer herausfinden.

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Abmahnung wie lange gültig?

Hallo Miteinander, ✋

ich bin seit ca 9 Monate in öffentlicher dienst (Omnibusunternehmen) beschäftigt, mein Probezeit ist vorbei und bin festangestellter mit unbefristeten Arbeitsvertrag.

Es gab ein Unfall im verkehr, grund den gekennzeichneten Verkehrsschild nicht richtig eingeschätzt, mehr auf Details kann ich nicht eingehen. (Datenschutz) (kein Gefahrenfall gegenüber die Fahrgäste)

Grund deren habe ich nach ein Besprechung mit Betriebsleiter, ein Abmahnung bekommen, wenn noch einmal so etwas ähnliches passieren sollte das ich gekündigt werde. Ich habe ihn mehrmals darum gebittet das es als Ermahnung gelten soll & falls sowas nochmal passieren sollte das ich erst dann die Abmahnung kriegen sollte, das war mit sofortige Reaktion von Betriebsleiter inakzeptabel

Mir wurde die Abmahnung nach dem Gespräch gegeben, bevor ich es unterschreibe, wollte ich es erst mitnehmen, in alle ruhe durchlesen & später am selben Tag abgeben, das war ebenso inakzeptabel für Betriebsleiter, er wollte es sofort unterschrieben haben, falls ich mich weigern hätte, wollte er Zeuge reinholen um es zu bestätigen das ich die Abmahnung erhalten habe.

Mit totalen Verzweiflung habe ich dann die Abmahnung unterschrieben, war natürlich verärgert aber auch mit gemischte Gefühle. Gleich danach habe ich den Betriebsleiter gefragt; was wenn ich zbsp nach 2 Jahren wieder so ein ähnlicher Unfall haben sollte, oder nach 5 Jahre kein Ahnung, dann heißt es für mich gekündigt? Ich meine obwohl ich feste Angestellte bin ist die Kündigung hinter meiner Fersen. Da hat mein kein Gefühl für sicherem Arbeitsstelle

(DAS WICHTIGSTE‼️)

Ich war auf das Antwort von dem Betriebsleiter sehr überrascht, er sagte zu mir das die Abmahnung ein Gültigkeit bis maximal Halbes Jahr hat, danach zählt das nicht mehr. Das es rechtlich so ist & wenn die mich zbsp nach 2 Jahren kündigen sollten mit dieser Begründung würde es Gerichtlich nicht gelten.

Stimmt das tatsächlich was der Betriebsleiter mir gesagt hat oder wurde ich in diesem Moment veräppelt? Kann mich bitte jemand über diesem Thema aufklären, auch wegen dem Abmahnung das ich es sofort Unterschreiben musste etc.

ich kanns irgendwie nicht glauben das die Abmahnung nach 6 Monaten nicht mehr gültig ist, für mich zu gut um wahr zu sein, aber er darf mir normalerweise auch kein Märchen erzählen, sondern nur das was Wahrheiten entsprechen, Aber naja, ich danke im voraus für die netten Antworten.

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Guten Tag,

dein Chef hat dich über den Tisch gezogen:

https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/4223-abmahnung-arbeitsrecht

Eine Abmahnung bleibt wirksam und zwar für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, bis du dir einmal was neues suchst. Die Abmahnung wird in der Personalakte vermerkt.

Du hast also nun eine Abmahnung. Das heißt, beim nächsten mal kann er dich ordentlich kündigen. Du solltest daher besser aufpassen.

Das du eine Abmahnung sofort unterschreiben musst, ist auch richtig. Allerdings sollte dir der AG wenigstens genug Zeit einräumen, bis du die Abmahnung auch verstanden hast. Aber unterschreiben musst du sie so oder so.

LG

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Guten Tag,

eine anteilige Lohnzahlung ist hier nicht rechtens:

https://www.juraforum.de/lexikon/arbeitgeber-zahlt-gehalt-nicht-vollstaendig

Das du Arbeitsmaterialien zurückgeben musst, ist klar, aber auch hier nicht, solange du krank bist. Da du aufgrund der Krankheit deine Materialien nicht rechtzeitig abgeben kannst, muss dein AG warten, bis du wieder genesen bist. Allein die Formulierung des AG, er würde sodann weitere rechtliche Schritte einleiten, klingt sehr scharf formuliert. Würde ich mir nicht gefallen lassen und über einen Arbeitgeberwechsel nachdenken. Die Kündigungsfrist entnimmst du deinem Arbeitsvertrag. Da du in der Probezeit bist, hast du es hier leichter. Jedoch kann auch der AG kündigen, gerade wegen Krankheit in der Probezeit.

Zahlt dein AG trotzdem anteilig, solltest du unbedingt einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren. Insbesondere weise ich darauf hin, in solchen Fällen immer eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Hier habe ich sehr gute Erfahrungen mit der Württembergischen Versicherung gemacht!

LG

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Uunterlassene Hilfeleistung, wenn ich man einem Selbstmörder keinen Notarzt & Polizei ruft & dankbar nach Lebensrettung bei Suizid gegen den eigenen Willen?

Wenn ich jemanden sehe, der sich gerade umbringen möchte, würde ich ihm keinen Notarzt oder die Polizei rufen. Wäre das dann unterlassene Hilfeleistung? Auch wenn der Tod der Wille der Person ist? Ich sage Euch ehrlich, dass ich bei so etwas nie einen Notarzt oder Polizei rufen würde. Dafür würde ich auch eine Anzeige in Kauf nehmen. Der Grund ist, dass ich nicht möchte, dass wegen mir jemand zwangseingewiesen wird. Ist mein Verhalten strafbar? Ich würde aber trotzdem bei der Person bleiben, ihr zuhören & sie von der Tat versuchen abzuhalten. Wenn sie aber dann ausdrücklich nicht möchte, würde ich nach sehr langer Zeit einfach gehen.

Ich bin selbst depressiv & hatte mal Selbstmordgedanken. Es klingt jetzt vielleicht richtig komisch, aber wenn mir jemand das Leben retten würde nach einem Selbstmordversuch, dann wäre ich ihm trotzdem nicht dankbar dafür. Einfach, weil er gegen meinen Willen mich gerettet hat.

Ich finde, Zwangseinweisungen bei Selbstgefährdung müssen abgeschafft werden, unabhängig, ob die Person es im Affekt macht oder nicht. Die persönliche Freiheit muss über allem stehen & auch Sterbehilfe muss legal werden. Denn es darf nicht sein, dass ich über meinen Tod nicht selbst entscheiden darf. & dann ist es besser, wenn man sicher & schnell stirbt. & da ich gegen Zwangseinweisungen bei Selbstgefährdung bin, würde ich auch niemals bei einem Suizidversuch einer Person den Notarzt & die Polizei rufen, da ich diese Gesetzeslage nicht akzeptiere & sogar für meine Entscheidung eine Anzeige in Kauf nehme.

Meine Fragen: Wäre das im oben genannten Fall unterlassene Hilfeleistung & wärt Ihr dankbar, wenn Euch jemand gegen Euren Willen das Leben nach einem Suizidversuch rettet?

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Guten Tag,

deine Schilderung ist tatsächlich eine Situation, die auch bei der Politik sicherlich diskutiert wird. Grundsätzlich gefährdest du dich selbst wegen Unterlassener Hilfeleistung. Denn wenn du jemanden siehst, der sich offensichtlich das Leben nehmen möchte, so kann es sein, dass du dich wg. Unterlassenener Hilfeleistung strafbar machst. Du würdest jedoch eine solche Anzeige in Kauf nehmen. Deine Sichtweise kannst du später gern dem Richter erklären, er ist jedoch unabhängig und entscheidet rein nach geltenden Gesetzen. Schreibt ein Gesetz die Hilfe eines anderen vor, so musst du helfen, unabhängig davon, ob sie will oder nicht. Auch die nachfolgende Zwangseinweisung dient dem Schutz dieser Person. Eines hast du bei deiner Schilderung nicht bedacht: Die Freiheit ist ein hohes Gut. Da hast du Recht. Jedoch steht an aller erster Stelle die Gesundheit und deren Schutz. Sie ist das höchste und wichtigste Gut überhaupt. Und diese zu schützen, ist Aufgabe der Politik, der Gesetzgeber, insbesondere aber auch der dann zuständigen Stellen (Rettungskräfte, Kliniken, Ärzte). Ich wäre sicher dankbar, wenn mich jemand retten würde, insofern es sich um eine "behebbare" Situation handelt, also einen Umstand, der irgendwann wieder repariert werden kann. Leide ich selbst vielleicht an einer tödlichen Krebserkrankung und es gibt keine Chancen mehr, das zu überleben, so wäre ich ggf. auch nicht dankbar für meine Rettung, wenn ich mich für Suizid entscheide.

In den meisten Fällen sind Menschen mit solchen Gedanken jedoch krank und sollten sich daher unbedingt professionelle Hilfe suchen.

LG

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Fassaden-diskont Margarethen thüringer Fake shop?

Wir wollten mal paar Sachen bestellen um die haus Fassade zu renovieren. Wir sind über die firma "Fassaden-Diskont" Gestolpert und haben mal angerufen ob die uns ein preis machen könnten für die Baustoffe die wir benötigen. Sie haben uns ein Angebot gemacht und wir haben nach andere zahlungsmöglichkeiten gefragt da ich ein schlechtes bauchgefühl hatte, die dame am telefon meinte dass wir die produkte einmal halb überweisen können am anfang als anzahlung und halbes noch weiter überwiesen wenn der lieferant da wäre.

Meine oma die bisschen schlechter deutsch konnte hat für uns geantwortet und gemeint dass wir die bestätigung morgen schicken und die dokumente ebenso weil sie haben nach führerschein oder ausweisbild gefragt (damit gemeint dass wir morgen bescheid geben ob es passt oder nicht). Dann haben wir uns nicht mehr gemeldet da wir die produkte nicht mehr gebraucht haben, und sie haben uns gefragt ob wir sie noch brauchen oder nicht wozu ich mit eine email geantwortet habe dass ich die produkten nicht mehr brauche. Sie meinten dann dass wir denen 350€ zahlen müssen als stornogebühr und manipulationskosten sonst würden sie einen anwalt einschalten. dürfen die das? obwohl da nicht klar gesagt geworden ist dass wir zustimmen mit der bestellung von den sachen?

Möchte klarstellen die sache passiert jetzt in österreich.

Ach und wollte auch fragen ob das eigentlich als abgeschlossener kaufvertrag gilt wenn ich dazu schreibe dass ich erst am nächsten tag die bestätigung schicke und die dokumente?

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Guten Tag,

wenn die Sache in Österreich passiert ist, dann unbedingt nach österreichischem Recht nachschauen. Grundsätzlich finden aber die Selben Gesetze Anwendung. Ein abgeschlossener Kaufvertrag liegt, solange du nichts unterschrieben hast, nicht vor.

Die Storno-Kosten von 350 € klingen hier sehr unseriös und drastisch überteuert, sodass ich dringend empfehle, mit der zuständigen Polizeibehörde Kontakt aufzunehmen. Die können in solchen Fällen helfen. Dazu am besten alle Gespräche mit der Firma vorlegen, aber auch die Webseite. Die Polizei wird diese ggf. prüfen. Ansonsten rate ich außerdem dazu, erst einmal abzuwarten und NICHT zu bezahlen. Wenn die Firma tatsächlich einen Anwalt einschaltet, dann solltet ihr das als nächstes auch tun.

Ich vermute jedoch, dass es sich um Betrug handelt. Auf gar keinen Fall zahlen.

LG

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Grundsätzlich nicht. Wenn du tatsächlich da gewesen bist und du es anhand einer Quittung nachweisen kannst, brauchst du nichts zu befürchten. Du hast sie ja nicht bedroht oder beleidigt. Du hast lediglich deine Meinung, also deine eigene Erfahrung geteilt. Und deine Meinung ist hier in Deutschland sehr gut geschützt. Kein Staatsanwalt der Welt würde wegen sowas ein Verfahren einleiten, solange du dich gut artikulieren kannst.

LG

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Guten Tag,

sollte sich dein Verhalten nicht bessern, kontaktiere umgehend deinen Hausarzt bzw. einen Psycholgen. Du solltest dich umgehend an deine damalige Klinik wenden, um weiteres zu vermeiden. Denn anscheinend hat sich dein Verhalten nicht gebessert.

LG

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Guten Tag,

die Akteneinsicht in eine solche Ermittlungsakte bzw. deren Zusendung an die Bundespolizei kann zwischen 4-6 Wochen dauern. Da es abgeschlossen ist, ist das super. Jedoch solltest du geduldig bleiben.

LG

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Guten Tag,

bitte den Fall an das zuständige Ordnungsamt der Stadt / Gemeinde melden. Denn in erster Instanz ist für den ruhenden Verkehr das Ordnungsamt zuständig. Was genau das auf sich hat, ist ungewiss. Das Ordnungsamt wird sich darum kümmern. Die Polizei sollte nur in Notfällen kontaktiert werden. Für die ist das "uninteressant", solange niemand zu Schaden gekommen ist oder keine Straftat im Raum steht.

LG

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