Hallo liebes Gutefrage Team,
ich habe zwei Fragen zum Arbeitsrecht:
1) Wenn der Arbeitgeber Überstunden und Samstagarbeit anordnet, was ja in Ordnung ist. Laut Arbeitsvertrag werden die Überstunden nicht vergütet und sollen als Freizeitausgleich abgefeiert werden. Ist auch soweit okay. Darf dann der, in diesem Falle, der (Abteilungs-)Leiter bestimmen wann der Freizeitausgleich genommen werden muss? Anders Beispiel: Samstag sollen 8,5 h incl. Pause Überstunden gearbeitet werden. Hier darf als Ausgleich kein ganzer Tag genommen werden!
2) Bei einem Urlaubsantrag, wir sind nicht an die Schulferien gebunden und auch flexibel, wurde 4x (vier) mal der Urlaubsantrag abgelehnt! Ich habe den Arbeitsvertag durchgelesen, dass Betriebliche Gründe als Ablehnungsgrund angegeben werden können. Eine oder zwei Absagen, okay kann vorkommen. Aber drei-, vier mal erscheint mir doch ein bisschen komisch. Wie gesagt, es war nicht in den Sommerferien oder Brückentage!
Ich hatte mit einem Anwalt über unseres Rechtsschutzes telefoniert. Mir kam es eher vor, dass ich mit einem Anwalt des Arbeitgeberverbandes spreche. Denn das was er mir erzählte hatte, konnte ich nicht glauben.
Über mögliche Antworten und Eurer Meinung bin ich gespannt.
Und bedanke mich im Voraus
LG