Mann! Die, die keine Ahnung haben, sollten doch auch hier nicht antworten. Vergiss alles, was hier bisher geschrieben wurde: Nach § 629 BGB, der über § 10 Abs. 2 BBiG auch auf Ausbildungsverhältnisse Anwendung findet, MUSS dein AG dir frei geben; er muss sogar die Ausbildungsvergütung für diese Zeit weiter bezahlen. Zwar steht in § 629 BGB "Küngigung"; Die Rechtssprechung wendet die Vorschrift aber auch auf eine Beendigung durch Zeitablauf ab. Alles klar?
ich denke, du meinst mit Beratungsschein einen "Beratungshilfe(nach dem Beratungshilfegesetz, BerhG) bewilligt wurde, dir also vom Amtsgericht ein Beratungshilfeberechtigungsschein ausgestellt wurde, darf der Anwalt von Dr eie vergütung verlangen, also auch kein Geld von der Kaution abziehen (also keine Aufrechnung vornehmen).
also, ich habe dich so verstanden, dass du dich von deiner Frau getrennt hast und sie eure (alte) Waschmaschine und den Trockner behalten hat. Bei ihr lebt ein Kind (das nicht deins ist) und bei dir lebt euer gemeinsames Kind. Di bist ausgezogen. Soweit richtig? Nach der neueren Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes dürftest Du die Raten für neu angeschaffte Waschmaschine und neuen Trockner wohl als sogenannten Trennungsbedingten Mehrbedarf geltend machen, die Raten also vom Einkommen (nicht vom Unterhalt) abziehen. Der Unterhalt errechnet sich dann nur vom um die Raten verminderten einkommen. Allerdings sehe ich z.Zt. gar nicht, dass DU Unterhalt zahlen musst. Wenn Euer gemeinsames Kind bei Dir lebt, muss SIE dafür Unterhalt zahlen; Für das andere Kind (das ja nicht deins ist) musst Du nicht zahlen; Auch drängt sich jedenfalls nicht sofort auf, warum DU für deine Frau Unterhalt zahlen solltest. Konsultiere auf jeden Fall einen Kollegen von mir, also einen Rechtsanwalt; am besten einen Fachanwalt für Familienrecht.
Die Antworten sind alle hohl. Sie sind alle falsch.
Man wird automatisch Erbe, wenn der Erblasser stirbt.
Innerhalb von 6 Wochen kann man allerdings die Erbschaft ausschlagen, z.B. wenn der Nachlass überschuldet ist.
Einen Erbschein kann man - muss man aber nicht - auch noch nach Jahren beantragen; Er macht den Erben aber nicht zum erben sondern legitimiert ihn nur als solchen.
Ein Erbschein ist teuer:
Wenn man aufgrund eines notariell beurkundeten Testaments Erbe geworden ist, braucht man für die Umschreibung eines geerbten Grundstücks gerade keinen Erbschein; dazu reicht das notarielle Testament und eine Abschrift des Eröffnungsprotokolls vom Nachlassgericht.
Auch Banken geben sich in der Praxis oft mit dem zufrieden.
Im übrigen kommt es darauf an, wofür man den Erbschein braucht: Fall man kein not. Testament hat und ein Grundstück geerbt hat, kann man einen gegenständlich beschränkten Erbschein beantragen, der nur für die Umschreibung des Grundstücks gilt aber erheblich billiger ist als ein "richtiger" Erbschein.
Er kat keine Chance, das gemeinsame SR zu bekommen: §§ 1626 a, 1672 BGB; das geht nur mit Zustimmung der Mutter. Ausnahme: Die Kindesmutter versagt bei der Kindeserziehung; dann kommt eine alleinige (!) Sorge des Vaters in Frage, wenn er geeignet ist (§ 1666 BGB)