Hallo,
ich (25 J.) habe eine Frage zu den Kündigungsfristen in meinem Arbeitsvertrag.
Dort steht folgendes geschrieben:
"Die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist vor Ende der Befristung von beiden Seiten möglich. §15 Abs. 3 TzBfG wird abgedungen. Im Übrigen ist das Arbeitsverhältnis für die Mitarbeiterin mit einer Frist von 8 Wochen zum Quartalsende ordentlich kündbar."
Kurz zur Info, die Befristung ist bereits abgeschlossen (2008-2010), danach wurde der Vertrag in einen unbefristeten Vertrag mit gleichen Bedingungen umgewandelt.
Mein Problem ist jetzt, dass ich erst vor wenigen Tagen die Zusage für einen Studienplatz erhalten habe - und dieses beginnt am 15.10.2012 und ich möchte irgendwie aus diesem Arbeitsverhältnis raus.
Darf der Arbeitgeber überhaupt eine so lange Kündigungsfrist für mich vereinbaren?
Ich bin der Meinung, dass die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer nicht länger sein darf, als die durch den Arbeitgeber.
Und da in diesem Fall im Arbeitsvertrag keine Angabe zur Kündigungsfrist durch den Arbeitgeber gemacht ist, gehe ich davon aus, dass für ihn die gesetzliche Frist (d.h. 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats) gilt. Liege ich damit richtig bzw. komme ich damit durch, um meinen Vertrag doch noch rechtzeitig zu beenden?
Vielen Dank vorab für eure Hilfe!!