Hallo xyz12hs,
sofern du Mieterin deiner Personalunterkunft bist, steht dir auch ein Besuchsrecht zu.
Ein Mieter ist berechtigt Besuche zu empfangen und das so oft und so lange er will. Ebenfalls spielt es keine Rolle um wen es sich hierbei handelt oder zu welcher Uhrzeit der Besuch erfolgt. Eine Ausnahme liegt jedoch vor, wenn durch den Besucher Gefahren für das Haus oder den Hausfrieden ergeben.
Weiterhin ist es erlaubt, dass der Besucher über einen längeren Zeitraum in der Mitewohnung/ im 1-Zimmer Apartment bleibt. Es ist ebenso dem Mieter gestattet dem Besucher die Haus- und Wohnungsschlüssel für die Dauer seines Besuches zu überlassen.
Allerdings gibt es eine Grenze. Nach der Ansicht der Rechtsprechung ist für eine Besuchsdauer von 6 bis 8 Wochen keine Zustimmung vom Vermieter nötig. Eine Besuchsdauer von etwa 3 Monaten überschreitet aufjeden Fall die zulässige Besuchsdauer. Denn hieraus kann der Vermieter schlussfolgern, dass eine unerlaubte Untervermietung vorliegt und notfalls aus dem Grund das Mietverhältnis beenden. Der Vermieter könnte aber auch verlangen, dass der Besucher in den Mietvertrag aufgenommen wird, so dass auch die Nebenkosten steigen.
In deinem Fall wäre der bloße Besuch deines Freundes über 4 Wochen nach Ansicht der Rechtsprechung unproblematisch, da dir als Mieter ein solches Besuchsrecht zusteht.
Hoffentlich konnte ich Dir behilflich sein.
Beste Grüße