ja, soweit ich weiß schon. Sie bekommt dann eine Aufenthaltserlaubnis durch die Arbeit. Also das heiß sobald ihr Arbeitsvertrag abgelafen ist, muss sie wieder nach Russland zurück.
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jap... soweit ich weiß schon, solange sie hier arbeitet, also Aufenthaltserlaubnis durch die Arbeit ist möglich, sollte ihr Arbeitsvertrag ablaufen so muss sie wieder nach Russland zurück.
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Ja das geht leider. Nur du musst den Behörden zeigen das du deine Taten bereust und dennen auch versichern das du nicht straffällig wirst.
solltest du weiter hin nicht auffallen so kann dir nichts passieren, da du unter dem Asyl. schutz stehst. Sollten sie dich doch ohne grund abschrieben so hast du viele möglichkeiten diese Verfahren auszufächten.
ich hoffe das hilft dir