Hallo,
ich habe heute mal eine Frage. Gestern Abend befand ich mich mit meiner Ältesten Tochter in unserem Wintergarten, der duch eine Balkontür zu schließen ist. Das heißt man kann ihn nur von außen öffnen und schließen.
Mein 7 jähriger Sohn kam nochmal zu uns rein und sagte das er zur toilette gehe, dabei verschloß er unabsichtlich (ohne es zu bemerken) die Tür, so das meine Tochter und ich eingesperrt waren.
Glücklicherweise haben wir einen Dachvorsprung über den wir in den Garten gelangen konnten. das taten wir und wir versuchten nun zu klingeln , damit mein Sohn öffnet.
Dieser hörte es aber nicht mehr da er schon schlief genauso wie meine 1 1/2 jährige Tochter, die sich auch in der Wohnung befand.
Es blieb mir also nichts anderes übrig, als die Tür durch einen Schlüsseldienst öffnen zu lassen.
Jetzt meine Frage, ist es möglich sich die Kosten durch eine Haftpflichtversicherung erstatten zu lassen, da ich ja meines Erachtens nicht meine Aufsichtspflicht verletzte und durch die Kinder die sich ja noch in der Wohnung befanden gezwungen war schnellstmöglich wieder hineinzukommen?
Vielen Dank für Eure Antworten