Hallo, folgendes meine ich ist der fall. Ihr lebt seit dem zusammenzug in einem gemeinsamen Haushalt, seit aber nicht verheiratet. in diesem Fall gibt es keine Familienversicherung. Weiter bist Du wegen dem 400€ Job nicht Krankenversichert. Folge: Du musst dich freiwillig selber versichern. Hier gibt es durchaus Unterschiede bei den Versicherungen. Normalerweise wird Dein Beitrag so berechnet. Bin mirjetzt aber nicht mehr 100% sicher. Es wird das Vorjahreseinkommen des Hauptverdieners genommen. Davon 50% minus einem Betrag für das Kind. Das würde dann Dein Einkommen sein welches man für die berechnung des Beitrages zu Grunde legt. war z.B. bei meiner Frau letztes Jahr ca. 180,00 Euro inkl. Pflegeversicherung. Eine private Versicherung kam übrigens wegen Vorerkrankungen und Alter nicht in Frage. Viele Grüße, Lauti68
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