Wegerecht verlegen ohne Zustimmung?
Folgender Fall: Wir haben ein Grundstück bestehend aus drei Flurstücken (eine L-Form). Die zwei forderen Flurstücke befinden sich an einer öffentlichen Straße, das hintere Grundstück an einem Feld und nur zugänglich über die eingetragende Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht) über das anliegende Flurstück des Nachbarn. Nachbar hat nun den Weg zu unserem Flurstück mit Holz vollgestapelt, so dass kein Zugang mehr zu unserem GS von hinten möglich ist (das Recht besteht schon 30 Jahre). Er möchte nun die Grunddienstbarkeit auf einem kleinen Flurstück auf dem Feld (gehört ihm) verlegen bzw. ist der Meinung, dass er unser Wegerecht von dem bestehenden Flurstück auf ein anderes ohne unsere Zustimmung verlegen kann. Grundsätzlich kann man ja unter bestimmten Voraussetzungen ein Wegerecht verlegen aber auch auf ein anderes Flurstück? Und das ohne die Zustimmung der Eigentümer des herrschenden Grundstücks? Das Wegerecht hat den Eigentümer des dienenden Grundstücks nie beeinträchtigt. Bitte um Hilfe und vielen Dank vorab!