Kurzer Zwischenstand.
Komischerweise behauptet jeder Sachbearbeiter etwas anderes im Jobcenter, ich war bei 3 verschiedenen. Es gibt die "Härtefallregelung", d.h. ich würde ALG 2 in der Zweitausbildung nur bekommen, wenn ich in meinem ersten Beruf z.B. nicht vermittelbar wäre usw.
Trotz dessen soll ich den Antrag abgeben, ich hätte wohl gute Chancen. Die hatten hier in Magdeburg schon öfter solche Fälle, die eigentlich keine Härtefälle waren, und trotzdem ALG 2 bewilligt bekommen haben. Mein Berufsvermittler meinte, man könnte es damit begründen, dass ich mit meiner ersten Ausbildung keine guten Jobchancen hätte, bzw es in der Branche (Einzelhandel) viele Minijobs, befristete Arbeitsverträge und generell sehr schlechte Vergütung gibt.
Was ja auch für mich der Hauptgrund ist, weshalb ich in dem Beruf nicht mehr arbeiten will. Eine andere Sachbearbeiterin meinte, ich könnte direkt mit meinem ALG 2 Antrag noch eine Begründung abgeben, warum wieso weshalb ich eine Zweitausbildung für nötig halte. Ist halt von Fall zu Fall unterschiedlich. Bei meinem ersten Termin sagte man mir z.B., ich hätte gar keinen Anspruch.
Also nicht unterkriegen lassen - einfach den Antrag abgeben, und wenn ihr eine gute Begründung habt, ist das denke ich mal schon ganz gut. Ihr könnt immer noch in Widerspruch gehen, wenn der Antrag abgelehnt wird.