Vielleicht solltest Du besser mal erzogen werden. Was lebst Du eigentlich Deiner Tochter vor???

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Da der Vermieter die die Umstellung veranlasst, ist es auch Sache des Vermieters den Einabau eines Gaszählers bei dem entsprechenden Versorgers zu beantragen, da es sich um einbauliche Veränderungen seines Hauses handelt. Als zukünftige Mieter zahlt Ihr lediglich die Miete des Gaszählers und auch Stromzählers, sowie natürlich Eure Verbrauchskosten.

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