Antwort
Also erstmal: ich kenne mich damit nicht ganz genau aus.
Habe schonmal gelesen, allerdings im Zusammenhang mit dem Abitur, dass wenn man NACHWEISLICH unter einer psychischen Erkrankung während der Abiphase gelitten hat, könnte dies im NC berücksichtigt werden. Vllt gilt das auch für die ZP. Ich würde mich an deiner Stelle mal von der Stufenleitung oder von meinem Arzt beraten lassen. Könntest du ansonsten nicht einfach die 10. Klasse wiederholen? Ich weiß, dass das oft schwer ist, aber es ist meist die bessere Lösung als sich durch die Q Phase zu quälen.
Wie gesagt bin da aber kein Experte drinnen und ich wünsche dir alles Gute dafür und eine Gute Besserung:)