Laut Gesetz musst du den Vermieter informieren/Fragen. Mit einer guten Begründung darf er dir die Untervermietung nicht untersagen.

Auch gut zu wissen. Du bleibst der Vertragspartner vom Vermieter. Wenn der Untermieter etwas kaputt macht in der Wohnung, haftest du dafür.

Wenn du einfach untervermietest ohne den Vermieter zu informieren, droht dir die Kündigung.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 540 Gebrauchsüberlassung an Dritte

(1) Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt.

(2) Überlässt der Mieter den Gebrauch einem Dritten, so hat er ein dem Dritten bei dem Gebrauch zur Last fallendes Verschulden zu vertreten, auch wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung erteilt hat.