Auch für dich gilt die Schweigepflicht und deine Mutter darf das nicht so ohne weiteres.
Hier die entsprechende Regelung: "5. Die Schweigepflicht des Arztes gilt auch gegenüber Minderjährigen. Der Umfang der ärztlichen Schweigepflicht hängt bei Minderjährigen von deren Einsichtsfähigkeit ab. Bei Minderjährigen unter 15 Jahren ist der Arzt i. d. R. berechtigt, die Eltern in vollem Umfang zu unterrichten, da normalerweise unter 15 Jahren noch keine Einsichtsfähigkeit des Minderjährigen gegeben ist. Bei Minderjährigen über 15 Jahren ist das Patientengeheim- nis jedoch regelmäßig zu beachten. Maßgebend sind aber immer die Umstände des Ein- zelfalles."
Quelle: Ärztekammer Baden-Württemberg (https://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/40merkblaetter/10merkblaetter/schweigepflicht.pdf)