Stimmt es dass man die Sonderfahrten für die Klasse B (Überlandfahrt, Autboahnfahrt, Nachtfahrt) in einer bestimmten Reihenfolge machen muss?
Muss man die Sonderfahrten der Klasse B (Überlandfahrt, Autboahnfahrt, Nachtfahrt) in einer bestimmten Reihenfolge absolvieren? Mein Fahrlehrer meinte zu mir dass er mir eine Fahrt in Dunkelheit nicht als Nachtfahrt anrechnen könne, da ich vorher nicht schon meine Überlandsfahrt und die Autobahnfahrten gemacht habe. Nun habe ich online nichts dergleichen gefunden. Er meinte es sei von der Stadt geregelt. Habt ihr vielleicht eine Ahnung ob es wirklich so ist oder ob ich mir das doch noch iwie anrechnen lassen kann? Ich habe zwar gesehen dass es in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung eine Empfehlung für den Abschluss der Grundausbildung gibt, jedoch ist dies doch keine Pflicht oder?
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